Labor bei begründetem Verdacht auf rheumatoide Arthritis

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3551, GOÄ-Nr. 3711 und GOÄ-Nr. 3877
GOÄ-Abrechnung für Labor bei begründetem Verdacht auf rheumatoide Arthritis

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Trennt entzündliche Aktivität von strukturellem Schaden und erfasst Organ- oder Therapierisiken als Grundlage einer zielgerichteten antirheumatischen Strategie. Die Labordiagnostik umfasst blutbild und Blutbildbestandteile und C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls.

Wann ist sie anwendbar?

Bei anhaltender Gelenkschwellung, Morgensteifigkeit, entzündlichem Rückenschmerz, gesicherter Erkrankung mit Aktivitätsfrage oder kontrollpflichtiger Therapie. Erforderliche Kernleistungen: Blutbild und Blutbildbestandteile und C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen.
GOÄ-Nr. 3550KernpositionBlutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild.
GOÄ-Nr. 3711Bedingt / alternativBlutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) . BSG außerhalb der Vorhaltekonstellation nach M I; nicht zusätzlich Nr. 3501 für dieselbe Bestimmung. Nur bei klinischer Indikation, nicht automatisch neben jedem CRP.
GOÄ-Nr. 3741KernpositionC-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe.
GOÄ-Nr. 3886KernpositionQuantitative Rheumafaktorbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Methode. Quantitative Rheumafaktorbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlichem Verfahren. Kein zusätzlicher qualitativer Rheumafaktor nach Nr. 3884 oder Vorhalteansatz nach Nr. 3526 für dieselbe Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3877Bedingt / alternativAntikörperuntersuchung mittels Ligandenassay mit ähnlichem methodischem Aufwand; untersuchten Parameter in der Rechnung nennen. Nur bei tatsächlich erbrachtem, dem Katalog entsprechenden Autoantikörper-Ligandenassay mit ähnlichem methodischem Aufwand. Untersuchten Antikörper in der Rechnung nennen; kein freier Sammelansatz für beliebige Labortests. Hier Anti-CCP/ACPA mittels geeignetem Ligandenassay. Methode und Zielantikörper nennen. Quellen dokumentieren auch methodenabhängige Bewertung nach Nr. 3864; nicht beide Ansätze für denselben Test. Keine routinemäßige ACPA-Verlaufskontrolle zur Aktivitätsmessung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur für tatsächlich gesondert erbrachte venöse Blutentnahme. Keine bloße Anlage eines Infusionszugangs und keine Entnahme aus bereits liegender Kanüle oder liegendem Katheter. Bei Infusionsterminen nur bei gesonderter, medizinisch notwendiger Blutentnahme, nicht zusätzlich für dieselbe Gefäßpunktion. Laborpositionen dieser Kette nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; Versand an ein Fremdlabor allein berechtigt den Einsender nicht zur Berechnung dieser Analysen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen..

GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild..

GOÄ-Nummer 3711: Blutkörperchensenkungsgeschwindigkeit (BKS, BSG) .; BSG außerhalb der Vorhaltekonstellation nach M I; nicht zusätzlich Nr. 3501 für dieselbe Bestimmung. Nur bei klinischer Indikation, nicht automatisch neben jedem CRP..

GOÄ-Nummer 3741: C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe..

GOÄ-Nummer 3886: Quantitative Rheumafaktorbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlicher Methode; Quantitative Rheumafaktorbestimmung mittels Immundiffusion oder ähnlichem Verfahren. Kein zusätzlicher qualitativer Rheumafaktor nach Nr. 3884 oder Vorhalteansatz nach Nr. 3526 für dieselbe Untersuchung..

GOÄ-Nummer 3877: Antikörperuntersuchung mittels Ligandenassay mit ähnlichem methodischem Aufwand; untersuchten Parameter in der Rechnung nennen; Nur bei tatsächlich erbrachtem, dem Katalog entsprechenden Autoantikörper-Ligandenassay mit ähnlichem methodischem Aufwand. Untersuchten Antikörper in der Rechnung nennen; kein freier Sammelansatz für beliebige Labortests. Hier Anti-CCP/ACPA mittels geeignetem Ligandenassay. Methode und Zielantikörper nennen. Quellen dokumentieren auch methodenabhängige Bewertung nach Nr. 3864; nicht beide Ansätze für denselben Test. Keine routinemäßige ACPA-Verlaufskontrolle zur Aktivitätsmessung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.