Welche GOÄ-Ziffern sind für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ in Betracht?
Für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1332 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1333, GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ stehen Schieloperation, schräger Augenmuskel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1332 | Kernposition | Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel |
| GOÄ-Nr. 1333 | Bedingt / alternativ | Nur für den Eingriff an einem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332 abrechenbar. |
| GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE | Bedingt / alternativ | Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO |
| GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG | Bedingt / alternativ | Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel
Bedingte oder alternative Position
Nur für den Eingriff an einem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332 abrechenbar.
Bedingte oder alternative Position
Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – gerader Augenmuskel“ sowie „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schieloperation, schräger Augenmuskel
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1332: Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel
präoperativer Befund
operierte schräge Muskeln
Seite und Technik
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1332 (Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1333 gilt zusätzlich: Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1333 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Strabismusoperation – gerader Augenmuskel
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik
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Amblyopieverdacht beim Kind – objektive Refraktion und binokulare Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1332. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – gerader Augenmuskel“ sowie „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
