Welche GOÄ-Ziffern sind für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 1332
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Strabismusoperation – schräger Augenmuskel

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ in Betracht?

Für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1332 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1333, GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ stehen Schieloperation, schräger Augenmuskel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1332KernpositionKorrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel
GOÄ-Nr. 1333Bedingt / alternativNur für den Eingriff an einem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332 abrechenbar.
GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIEBedingt / alternativMessung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO
GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNGBedingt / alternativUntersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1332

Kernposition der Kombination

Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel

GOÄ 1333

Bedingte oder alternative Position

Nur für den Eingriff an einem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332 abrechenbar.

Erforderlicher Zusammenhang: 1332
GOÄ A7023-ZYKLOTROPIE

Bedingte oder alternative Position

Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ A7028-KOPFZWANGSHALTUNG

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung

Analog bewertet zu: 1217

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

präoperativer Befund
operierte schräge Muskeln
Seite und Technik

Wie grenzt sich „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – gerader Augenmuskel“ sowie „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Schieloperation, schräger Augenmuskel

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. 1332: Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel

präoperativer Befund

operierte schräge Muskeln

Seite und Technik

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1332 (Korrektur einer Schielstellung an einem schrägen Augenmuskel). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1333 gilt zusätzlich: Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1333 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eingriff an jedem weiteren schrägen Augenmuskel zusätzlich zu Nr. 1332


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1332 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1333, GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1332. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – gerader Augenmuskel“ sowie „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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