Welche GOÄ-Ziffern sind für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“.

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ in Betracht?

Für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7019-PRISMENADAPTION und GOÄ-Nr. 1218 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ stehen Zyklotropie, Kopfzwangshaltung, Bielschowsky. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIEKernpositionMessung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO
GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNGKernpositionUntersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung
GOÄ-Nr. A7019-PRISMENADAPTIONBedingt / alternativNur präoperativ und je tatsächlich durchgeführter Sitzung.
GOÄ-Nr. 1218Bedingt / alternativNur bei zusätzlicher eigenständiger kompletter Bewegungsanalyse; nicht für denselben Inhalt wie A7023/A7028.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

GOÄ A7023-ZYKLOTROPIE

Kernposition der Kombination

Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ A7028-KOPFZWANGSHALTUNG

Kernposition der Kombination

Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ A7019-PRISMENADAPTION

Bedingte oder alternative Position

Nur präoperativ und je tatsächlich durchgeführter Sitzung.

Analog bewertet zu: 1215
GOÄ 1218

Bedingte oder alternative Position

Nur bei zusätzlicher eigenständiger kompletter Bewegungsanalyse; nicht für denselben Inhalt wie A7023/A7028.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zyklodeviation
Kopfhaltung
Prismenadaptation
Motilitätsbefund

Wie grenzt sich „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ sowie „Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Zyklotropie, Kopfzwangshaltung, Bielschowsky

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE: Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO

GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG: Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung

Zyklodeviation

Kopfhaltung

Prismenadaptation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE (Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO); GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG (Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A7019-PRISMENADAPTION und GOÄ-Nr. 1218 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE und GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ sowie „Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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