Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik

Augenheilkunde · Kinderophthalmologie und Strabologie

FachgruppeAugenheilkunde
ThemenbereichKinderophthalmologie und Strabologie
GOÄ-Abrechnung für Zyklotropie oder okuläre Kopfzwangshaltung – Spezialdiagnostik

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Misst eine torsionale Augenfehlstellung und ihre Auswirkung auf Binokularsehen und kompensatorische Kopfhaltung als Grundlage einer prismatischen oder operativen Korrektur. Die Abklärung umfasst spezialdiagnostik.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Doppelbildern, auffälliger Kopfhaltung oder vermuteter torsionaler Motilitätsstörung; Messung muss Blickrichtung, Fixation und binokulare Situation berücksichtigen. Erforderliche Kernleistungen: Spezialdiagnostik; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.
GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIEKernpositionMessung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO
GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNGKernpositionUntersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung
GOÄ-Nr. A7019-PRISMENADAPTIONBedingt / alternativPrismenadaptationstest vor Augenmuskeloperationen, je Sitzung. Nur präoperativ und je tatsächlich durchgeführter Sitzung.
GOÄ-Nr. 1218Bedingt / alternativDifferenzierende Analyse und graphische Darstellung des Bewegungsablaufs beider Augen bei Augenmuskelstörungen. Nur bei zusätzlicher eigenständiger kompletter Bewegungsanalyse; nicht für denselben Inhalt wie A7023/A7028.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A7023-ZYKLOTROPIE

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ A7028-KOPFZWANGSHALTUNG

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 1217
GOÄ A7019-PRISMENADAPTION

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 1215

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Strabismusoperation – schräger Augenmuskel“ sowie „Komplexe Augenmuskelstörung – Motilitäts- und Schielwinkelanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts

GOÄ-Nr. A7023-ZYKLOTROPIE: Messung der Zyklotropie mittels haploskopischer Verfahren und/oder SLO

GOÄ-Nr. A7028-KOPFZWANGSHALTUNG: Untersuchung und Beurteilung einer okulär bedingten Kopfzwangshaltung

Zyklodeviation

Kopfhaltung

Prismenadaptation

Motilitätsbefund

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; allgemeine Bestimmungen des Behandlungsfalls beachten.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.