Säugling/Kleinkind – Schädelsonographie mit ergänzender Organ-/Duplexsonographie

Radiologie · Sonographie – Pädiatrie

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichSonographie – Pädiatrie
KernpositionenGOÄ-Nr. 412
GOÄ-Abrechnung für Säugling/Kleinkind – Schädelsonographie mit ergänzender Organ-/Duplexsonographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Beurteilt altersabhängige Entwicklung, Organfunktion und Warnzeichen, um behandlungsbedürftige Abweichungen früh von normalen Varianten zu unterscheiden. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung des Schädels bis zum vollendeten 2. Lebensjahr und Sonographie eines weiteren Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei altersbezogener Vorsorge, auffälliger Entwicklung, akuten Symptomen oder risikoadaptierter Nachkontrolle unter Berücksichtigung altersabhängiger Normwerte. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Schädelsonographie mit ergänzender Organ-/Duplexsonographie.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 412KernpositionUltraschalluntersuchung des Schädels bis zum vollendeten 2. Lebensjahr
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativSonographie eines weiteren Organs
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativDuplex-Zuschlag
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativFrequenzspektrumanalyse. Nur bei tatsächlicher Doppler-/Duplexuntersuchung mit Spektralanalyse.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl: 3

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 412: Ultraschalluntersuchung des Schädels bis zum vollendeten 2. Lebensjahr.

GOÄ-Nummer 420: Sonographie eines weiteren Organs.

GOÄ-Nummer 401: Duplex-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 404: Frequenzspektrumanalyse; Nur bei tatsächlicher Doppler-/Duplexuntersuchung mit Spektralanalyse..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Alter

Schädelbefund

weitere Organe

Doppler/Spektralanalyse

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.