Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1852
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ in Betracht?

Für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1852 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ stehen Pyeloskopie, Nephrostomie, transkutan. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1852KernpositionTranskutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1852

Kernposition der Kombination

Transkutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Fistelweg/Bougierung
Nierenbeckenbefund
Katheterversorgung
Komplikationen

Wie grenzt sich „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pyeloskopie, Nephrostomie, transkutan

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1852: Transkutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel

Fistelweg/Bougierung

Nierenbeckenbefund

Katheterversorgung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1852 (Transkutane Pyeloskopie einschließlich Bougierung der Nierenfistel). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung

Dazu gehören:

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Harnleiterstein – Schlingenextraktion

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1852 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1852. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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