Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ in Betracht?
Für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1853 als Kernposition. Weitere GOÄ-Zusatzpositionen sind nicht pauschal hinterlegt.
Bei der Abrechnung von „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ stehen pyeloskopische Steinentfernung, Tumorentfernung, transkutan. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1853 | Kernposition | Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ sowie „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: pyeloskopische Steinentfernung, Tumorentfernung, transkutan
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1853: Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung
Zugang
Läsion/Stein
Entfernung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1853 (Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung). Nicht erbrachte Zusatzleistungen werden nicht aus der Behandlungsbezeichnung ergänzt.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
Eine Kernposition wird allein aus dem Behandlungstitel abgeleitet, obwohl ihr vollständiger Leistungsinhalt nicht dokumentiert ist.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel
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Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung
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Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1853. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane Pyeloskopie über Nierenfistel“ sowie „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
