Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“.

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 1828
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ in Betracht?

Für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1828 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ stehen Ureterpyeloskopie, Nierenbecken, Stein. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1828KernpositionUreterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1828

Kernposition der Kombination

Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Zugang und Seite
Ureter-/Nierenbeckenbefund
Gewebe-/Steinentfernung
Stent

Wie grenzt sich „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ureterpyeloskopie, Nierenbecken, Stein

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 1828: Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung

Zugang und Seite

Ureter-/Nierenbeckenbefund

Gewebe-/Steinentfernung

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1828 (Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage

Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung

Dazu gehören:

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Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie

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Harnleiterstein – Schlingenextraktion

Dazu gehören:

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1828 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1828. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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