Welche GOÄ-Ziffern sind für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Urologie für das Thema „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ in Betracht?
Für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1828 als Kernposition. GOÄ-Nr. 3511 kommt nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ stehen Ureterpyeloskopie, Nierenbecken, Stein. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffenes Organ und Seite, diagnostischer oder operativer Zugangsweg, Endoskopie, Funktionsmessung, Probengewinnung und selbständige Behandlungsschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1828 | Kernposition | Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Ureterpyeloskopie, Nierenbecken, Stein
Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate
GOÄ-Nr. 1828: Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung
Zugang und Seite
Ureter-/Nierenbeckenbefund
Gewebe-/Steinentfernung
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1828 (Ureterpyeloskopie, ggf. Gewebeentnahme/Steinentfernung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 3511 gilt zusätzlich: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Diagnostische und operative Endoskopie, Zugangsleistungen, Probenentnahme und Nachbehandlung sind nur bei jeweils selbständig erfülltem Leistungsinhalt kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Urologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Harnleiterstein – Schlingenextraktion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1828. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Ureterpyeloskopie mit möglicher Gewebe- oder Steinentfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Transkutane pyeloskopische Stein- oder Tumorentfernung“ sowie „Akute Nierenkolik – urologische Diagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
