Ureterorenoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung

Urologie · Steinerkrankungen

FachgruppeUrologie
ThemenbereichSteinerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. A1861
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 3511
GOÄ-Abrechnung für Ureterorenoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entfernt beziehungsweise fragmentiert einen gesicherten Harnstein mit dem zur Lage und Größe passenden Verfahren und soll Obstruktion, Kolik, Infektion sowie weitere Nierenschädigung beseitigen. Die Abklärung umfasst ureterorenoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischem, obstruierendem, infiziertem oder spontan nicht ausreichend abgangsfähigem Stein; Lage, Größe, Harnabfluss, Infekt, Gerinnung und Nierenfunktion bestimmen Extraktion, Ureterorenoskopie, PCNL oder ESWL. Erforderliche Kernleistung: Ureterorenoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. A1861KernpositionTransurethral-endoskopische intrakorporale Harnleitersteinzertrümmerung. BÄK-Komplex analog Nr. 1817 plus Nr. 1787; umfasst Bougierung, Zertrümmerung und Fragmententfernung.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A1861

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu:
1817
1787
Analoge Leistung: urs_lithotripsie

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Harnleiterstein – Schlingenextraktion“ sowie „Harnleiterstein – operative Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. A1861: BÄK-Komplex analog Nr. 1817 plus Nr. 1787; umfasst Bougierung, Zertrümmerung und Fragmententfernung.

Steinlage/-größe

Zertrümmerungssystem

Fragmententfernung

Ureterverletzung

Stent

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 3511 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Untersuchung eines Körpermaterials mit vorgefertigtem Reagenzträger, z. B. Urinteststreifen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.