Welche GOÄ-Ziffern sind für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 757
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 75
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ in Betracht?

Für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 757 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ stehen Feldkanzerisierung, aktinische Keratose, chemochirurgisch, Präkanzerose. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativAuflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ-Nr. 757KernpositionChemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung

GOÄ 757

Kernposition der Kombination

Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“?

Hinweise zur Kombination

Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der operativen/kaustischen Leistung nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Nr. 757 nicht auf maligne Hauttumoren ausdehnen; die aktuelle amtliche Leistungslegende nennt die Präkanzerose.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausdehnung und Lokalisation
dermatoskopischer Befund
Wirkstoff und Therapieplan
Applikation/Verband
Verlauf

Wie grenzt sich „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Feldkanzerisierung, aktinische Keratose, chemochirurgisch, Präkanzerose

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 757: Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen.

Ausdehnung und Lokalisation

dermatoskopischer Befund

Wirkstoff und Therapieplan

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 757 (Chemochirurgische Behandlung einer Präkanzerose, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 757 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 757. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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