Welche GOÄ-Ziffern sind für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ in Betracht?
Für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A5800, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. A566 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. A5802 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ stehen PDT, photodynamische Therapie, aktinische Keratose, Feldtherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung |
| GOÄ-Nr. A5800 | Kernposition | Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall. |
| GOÄ-Nr. 209 | Kernposition | Topisches Auftragen des Photosensibilisators. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Okklusionsverband tatsächlich angelegt. |
| GOÄ-Nr. A566 | Kernposition | Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall. |
| GOÄ-Nr. A5802 | Bedingt / alternativ | Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund. |
| GOÄ-Nr. A5803 | Bedingt / alternativ | Je weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus. |
| GOÄ-Nr. 530 | Bedingt / alternativ | Kaltpackung tatsächlich angewendet. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Kernposition der Kombination
Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.
Kernposition der Kombination
Topisches Auftragen des Photosensibilisators.
Bedingte oder alternative Position
Okklusionsverband tatsächlich angelegt.
Kernposition der Kombination
Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund.
Bedingte oder alternative Position
Je weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus.
Bedingte oder alternative Position
Kaltpackung tatsächlich angewendet.
Kernposition der Kombination
Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PDT, photodynamische Therapie, aktinische Keratose, Feldtherapie
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. A5800: Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 209: Topisches Auftragen des Photosensibilisators.
Läsionen und Behandlungsfelder
Behandlungsplan
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. A5800 (Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall); GOÄ-Nr. 209 (Topisches Auftragen des Photosensibilisators); GOÄ-Nr. A566 (Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A5800, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. A566. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
