Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie
Dermatologie · Aktinische Keratosen, PDT und Laser

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt UV-bedingte intraepitheliale Keratinozytenveränderungen läsions- oder feldgerichtet und senkt die Last potenzieller Vorstufen eines Plattenepithelkarzinoms. Die Behandlung umfasst aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen.
Wann ist sie anwendbar?
Bei klinisch beziehungsweise dermatoskopisch gesicherter aktinischer Keratose; Anzahl, Feldkanzerisierung, Lokalisation, Immunsuppression und Therapietreue bestimmen Kryo-, topische oder photodynamische Behandlung. Erforderliche Kernleistungen: Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung |
| GOÄ-Nr. A5800 | Kernposition | Erstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie. Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall. |
| GOÄ-Nr. 209 | Kernposition | Großflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. Topisches Auftragen des Photosensibilisators. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Okklusionsverband tatsächlich angelegt. |
| GOÄ-Nr. A566 | Kernposition | Phototherapie eines Neugeborenen, je Tag. Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall. |
| GOÄ-Nr. A5802 | Bedingt / alternativ | Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen). Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund. |
| GOÄ-Nr. A5803 | Bedingt / alternativ | Orthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen). Je weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus. |
| GOÄ-Nr. 530 | Bedingt / alternativ | Kalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung. Kaltpackung tatsächlich angewendet. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Sachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kernposition der Kombination
Kernposition der Kombination
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. A5800: Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 209: Topisches Auftragen des Photosensibilisators.
Läsionen und Behandlungsfelder
Behandlungsplan
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Photosensibilisator und Menge
Okklusions-/Einwirkzeit
Bestrahlungsparameter
Anzahl der Felder
Kühlung
Auslagen und Sachkosten
SACHKOSTEN
Sachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
