Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie

Dermatologie · Aktinische Keratosen, PDT und Laser

AbrechnungsfallAktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen
FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Behandelt UV-bedingte intraepitheliale Keratinozytenveränderungen läsions- oder feldgerichtet und senkt die Last potenzieller Vorstufen eines Plattenepithelkarzinoms. Die Behandlung umfasst aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch beziehungsweise dermatoskopisch gesicherter aktinischer Keratose; Anzahl, Feldkanzerisierung, Lokalisation, Immunsuppression und Therapietreue bestimmen Kryo-, topische oder photodynamische Behandlung. Erforderliche Kernleistungen: Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativAuflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ-Nr. A5800KernpositionErstellung eines Bestrahlungsplans für die Strahlenbehandlung nach den Nummern 5802 bis 5806, je Bestrahlungsserie. Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 209KernpositionGroßflächiges Auftragen von Externa (Salben, Cremes etc.) zur Hautbehandlung, mindestens eine Körperregion pro Sitzung. Topisches Auftragen des Photosensibilisators.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Okklusionsverband tatsächlich angelegt.
GOÄ-Nr. A566KernpositionPhototherapie eines Neugeborenen, je Tag. Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. A5802Bedingt / alternativOrthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen). Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund.
GOÄ-Nr. A5803Bedingt / alternativOrthovoltstrahlenbehandlung (10 bis 100 kV Röntgenstrahlen). Je weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKalt- oder Heißpackung(en) oder heiße Rolle, je Sitzung. Kaltpackung tatsächlich angewendet.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ A5800

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5800
GOÄ A566

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 566
GOÄ A5802

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5802
Erfordert Position: A566
GOÄ A5803

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 5803
Wiederholung:
Min: 1
Erfordert Position: A5802

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

BÄK-Empfehlung exakt beachten: A5800 ist der Plan; A5802/A5803 sind Feldzuschläge und nicht der Plan.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. A5800: Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.

GOÄ-Nr. 209: Topisches Auftragen des Photosensibilisators.

Läsionen und Behandlungsfelder

Behandlungsplan

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Photosensibilisator und Menge

Okklusions-/Einwirkzeit

Bestrahlungsparameter

Anzahl der Felder

Kühlung

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.