Welche GOÄ-Ziffern sind für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ in Betracht?

Für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A5800, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. A566 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. A5802 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ stehen PDT, photodynamische Therapie, aktinische Keratose, Feldtherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativAuflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ-Nr. A5800KernpositionDermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. 209KernpositionTopisches Auftragen des Photosensibilisators.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativOkklusionsverband tatsächlich angelegt.
GOÄ-Nr. A566KernpositionPhotodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall.
GOÄ-Nr. A5802Bedingt / alternativZuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund.
GOÄ-Nr. A5803Bedingt / alternativJe weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKaltpackung tatsächlich angewendet.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenVerbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung

GOÄ A5800

Kernposition der Kombination

Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.

Analog bewertet zu: 5800
GOÄ 209

Kernposition der Kombination

Topisches Auftragen des Photosensibilisators.

GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Okklusionsverband tatsächlich angelegt.

GOÄ A566

Kernposition der Kombination

Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall.

Analog bewertet zu: 566
GOÄ A5802

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag für zwei weitere Bestrahlungsfelder bei ausgedehntem Befund.

Analog bewertet zu: 5802
Erfordert Position: A566
GOÄ A5803

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres Bestrahlungsfeld über A5802 hinaus.

Analog bewertet zu: 5803
Wiederholung:
Min: 1
Erfordert Position: A5802
GOÄ 530

Bedingte oder alternative Position

Kaltpackung tatsächlich angewendet.

SACHKOSTEN

Kernposition der Kombination

Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“?

Hinweise zur Kombination

BÄK-Empfehlung exakt beachten: A5800 ist der Plan; A5802/A5803 sind Feldzuschläge und nicht der Plan.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Läsionen und Behandlungsfelder
Behandlungsplan
Photosensibilisator und Menge
Okklusions-/Einwirkzeit
Bestrahlungsparameter
Anzahl der Felder
Kühlung

Wie grenzt sich „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PDT, photodynamische Therapie, aktinische Keratose, Feldtherapie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. A5800: Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall.

GOÄ-Nr. 209: Topisches Auftragen des Photosensibilisators.

Läsionen und Behandlungsfelder

Behandlungsplan

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. A5800 (Dermatologischer PDT-Behandlungsplan, einmal im Behandlungsfall); GOÄ-Nr. 209 (Topisches Auftragen des Photosensibilisators); GOÄ-Nr. A566 (Photodynamische Lichtbestrahlung; höchstens zweimal im Behandlungsfall). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A5800, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. A566 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. A5802 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. A5800, GOÄ-Nr. 209 und GOÄ-Nr. A566. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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