Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme

Dermatologie · Aktinische Keratosen, PDT und Laser

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A5442
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Markiert stoffwechselaktive verdächtige Hautareale lichtinduziert und unterstützt die gezielte Auswahl einer repräsentativen Gewebeentnahme. Die Abklärung umfasst unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme.

Wann ist sie anwendbar?

Bei unklaren oder flächigen Läsionen mit konkretem Zusatznutzen für die Biopsieplanung; das optische Signal ersetzt keine histologische Diagnose. Erforderliche Kernleistung: Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativAuflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
GOÄ-Nr. A5442KernpositionPhotodynamische Diagnostik (PDD) von Hautläsionen, analog Nr. 5442 GOÄ. Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenSachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Lokalanästhesie.
GOÄ-Nr. 744Bedingt / alternativStanzen der Haut, je Sitzung. Stanzen der Haut, je Sitzung; bei tatsächlicher Punch-/Stanzbiopsie.
GOÄ-Nr. 2401Bedingt / alternativProbeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe (z.B. Haut, Schleimhaut, Lippe). Inzisionale Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Gewebe.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ A5442

Kernposition der Kombination

Analog bewertet zu: 5442
GOÄ 744

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: biopsy_method
GOÄ 2401

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: biopsy_method

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Die Bundesärztekammer empfiehlt A5442 für dermatologische PDD.
Die PKV-Stellungnahme vom Februar 2026 beurteilt bestimmte technische Photodiagnostik/Risikobewertung abweichend; vor Abrechnung manuell prüfen.
Bei anschließender Gewebeentnahme Nr. 744 für die Hautstanze beziehungsweise Nr. 2401 für die inzisionale Probeexzision wählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. A5442: Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen.

GOÄ-Nr. SACHKOSTEN: Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

klinischer und dermatoskopischer Befund

Photosensibilisator

Fluoreszenzbefund

gezielte Entnahmestelle

Histologieauftrag

Auslagen und Sachkosten

SACHKOSTEN

Sachkosten. Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.