Welche GOÄ-Ziffern sind für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ in Betracht?
Für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A5442 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 490 und GOÄ-Nr. 744 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ stehen PDD, photodynamische Diagnostik, Hautläsion, Fluoreszenzdiagnostik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung |
| GOÄ-Nr. A5442 | Kernposition | Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 744 | Bedingt / alternativ | Stanzen der Haut, je Sitzung; bei tatsächlicher Punch-/Stanzbiopsie. |
| GOÄ-Nr. 2401 | Bedingt / alternativ | Inzisionale Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Gewebe. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
Bedingte oder alternative Position
Auflichtmikroskopie der Haut (Dermatoskopie), je Sitzung
Kernposition der Kombination
Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen.
Kernposition der Kombination
Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Stanzen der Haut, je Sitzung; bei tatsächlicher Punch-/Stanzbiopsie.
Bedingte oder alternative Position
Inzisionale Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Gewebe.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: PDD, photodynamische Diagnostik, Hautläsion, Fluoreszenzdiagnostik
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. A5442: Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen.
GOÄ-Nr. SACHKOSTEN: Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
klinischer und dermatoskopischer Befund
Photosensibilisator
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. A5442 (Photodynamische Diagnostik von Hautläsionen). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Verbrauchte photosensibilisierende Substanz nach § 10 GOÄ.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl
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Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung
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Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. A5442. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
