Welche GOÄ-Ziffern sind für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
Auslagen / Sachkosten1 gesondert zu prüfende Position
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ in Betracht?

Für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A2440, GOÄ-Nr. A2885 und GOÄ-Nr. A2886 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Bei der Abrechnung von „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ stehen Lasertherapie, Hautläsion, Teleangiektasie, Besenreiser, Warze, Laser-Epilation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopie als eigenständige Diagnostik.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativBis 7 cm² beziehungsweise bei Besenreiservarizen bis 50 Impulse.
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativ7 bis 21 cm² beziehungsweise 51 bis 100 Impulse.
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativMehr als 21 cm² beziehungsweise mehr als 100 Impulse.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirk.
GOÄ-Nr. 530Bedingt / alternativKaltpackung tatsächlich durchgeführt.
SACHKOSTENAuslage / SachkostenBeim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopie als eigenständige Diagnostik.

GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Bis 7 cm² beziehungsweise bei Besenreiservarizen bis 50 Impulse.

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

7 bis 21 cm² beziehungsweise 51 bis 100 Impulse.

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Mehr als 21 cm² beziehungsweise mehr als 100 Impulse.

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: laser_extent
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie großer Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 530

Bedingte oder alternative Position

Kaltpackung tatsächlich durchgeführt.

SACHKOSTEN

Bedingte oder alternative Position

Beim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ.

GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Erfordert Position: A2440
Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Manuelle Prüfung: Ja

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“?

Hinweise zur Kombination

Melanozytäre Nävi sind von der BÄK-Laserempfehlung ausdrücklich ausgenommen.
Nur eine der flächen-/impulsabhängigen Analogbewertungen pro Sitzung auswählen; höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Laserbehandlung ist persönlich oder unter unmittelbarer ärztlicher Aufsicht zu erbringen.
Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der operativen/kaustischen Leistung nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.
Bei Epilation, Besenreiservarizen oder Teleangiektasien ist Nr. 444 regelmäßig nicht passend; nur bei operationsähnlicher A2440-Leistung manuell prüfen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

medizinische Indikation
Lokalisation und Art der Hautveränderung
metrische und fotografische Dokumentation vor und nach Behandlung
Fläche beziehungsweise Impulszahl
Lasersystem und Parameter
Anästhesie, Kühlung und Nachsorge

Wie grenzt sich „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lasertherapie, Hautläsion, Teleangiektasie, Besenreiser

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung.

medizinische Indikation

Lokalisation und Art der Hautveränderung

metrische und fotografische Dokumentation vor und nach Behandlung

Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ gesondert zu prüfen?

Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.

SACHKOSTEN

Beim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.


6.

Prüfpunkt 6

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A2440, GOÄ-Nr. A2885 und GOÄ-Nr. A2886 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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