Welche GOÄ-Ziffern sind für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ in Betracht?
Für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A2440, GOÄ-Nr. A2885 und GOÄ-Nr. A2886 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Bei der Abrechnung von „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ stehen Lasertherapie, Hautläsion, Teleangiektasie, Besenreiser, Warze, Laser-Epilation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Dermatoskopie als eigenständige Diagnostik. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Bis 7 cm² beziehungsweise bei Besenreiservarizen bis 50 Impulse. |
| GOÄ-Nr. A2885 | Bedingt / alternativ | 7 bis 21 cm² beziehungsweise 51 bis 100 Impulse. |
| GOÄ-Nr. A2886 | Bedingt / alternativ | Mehr als 21 cm² beziehungsweise mehr als 100 Impulse. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie großer Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 530 | Bedingt / alternativ | Kaltpackung tatsächlich durchgeführt. |
| SACHKOSTEN | Auslage / Sachkosten | Beim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Bedingte oder alternative Position
Dermatoskopie als eigenständige Diagnostik.
Bedingte oder alternative Position
Bis 7 cm² beziehungsweise bei Besenreiservarizen bis 50 Impulse.
Bedingte oder alternative Position
7 bis 21 cm² beziehungsweise 51 bis 100 Impulse.
Bedingte oder alternative Position
Mehr als 21 cm² beziehungsweise mehr als 100 Impulse.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirk.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie großer Bezirk.
Bedingte oder alternative Position
Kaltpackung tatsächlich durchgeführt.
Bedingte oder alternative Position
Beim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ.
Bedingte oder alternative Position
Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Lasertherapie, Hautläsion, Teleangiektasie, Besenreiser
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung.
medizinische Indikation
Lokalisation und Art der Hautveränderung
metrische und fotografische Dokumentation vor und nach Behandlung
Tatsächlich verwendete Materialien oder Arzneimittel mit Menge, Kosten und prüffähiger Zuordnung als Auslage
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. Die verwendete Auslage Sachkosten / Auslage wird separat und nur in tatsächlich zulässiger Höhe geprüft.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Auslagen oder Sachkosten sind für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ gesondert zu prüfen?
Auslagen sind keine GOÄ-Leistungsziffern. Sie werden getrennt auf ihre tatsächliche Verwendung, Berechnungsfähigkeit und erforderlichen Rechnungsangaben geprüft.
SACHKOSTEN
Beim gepulsten Farbstofflaser nur der tatsächlich pro Patient verbrauchte Farbstoff nach § 10 GOÄ.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Sachkosten oder Auslagen werden wie eine GOÄ-Ziffer behandelt oder ohne tatsächliche Verwendung und prüffähigen Kostennachweis übernommen.
6.
Prüfpunkt 6
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Dermatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. A2440, GOÄ-Nr. A2885 und GOÄ-Nr. A2886 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht. Zusätzlich ist eine Auslagen- oder Sachkostenposition getrennt nach § 10 GOÄ zu prüfen.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Unklare Hautläsionen mit photodynamischer Diagnostik und gezielter Gewebeentnahme“ sowie „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
