Welche GOÄ-Ziffern sind für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 740
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 209
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ in Betracht?

Für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 740 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 209 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ stehen aktinische Keratose, Präkanzerose, Kryotherapie, Vereisung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopische Abklärung.
GOÄ-Nr. 740KernpositionKryotherapie der Haut je Sitzung.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativZusätzliches großflächiges Auftragen eines Externums als eigenständige Leistung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopische Abklärung.

GOÄ 740

Kernposition der Kombination

Kryotherapie der Haut je Sitzung.

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliches großflächiges Auftragen eines Externums als eigenständige Leistung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 740 ist je Sitzung, nicht je Läsion, berechnungsfähig.
Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der operativen/kaustischen Leistung nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Anzahl, Lokalisation und Größe der Läsionen
Dermatoskopiebefund
Kryomittel, Dauer/Zyklen
gegebenenfalls Externum/Verband

Wie grenzt sich „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ sowie „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: aktinische Keratose, Präkanzerose, Kryotherapie, Vereisung

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 740: Kryotherapie der Haut je Sitzung.

Anzahl, Lokalisation und Größe der Läsionen

Dermatoskopiebefund

Kryomittel, Dauer/Zyklen

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 740 (Kryotherapie der Haut je Sitzung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 740 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750 und GOÄ-Nr. 209 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 740. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Feldkanzerisierung/aktinische Präkanzerosen mit chemochirurgischer Therapie“ sowie „Aktinische Keratosen mit photodynamischer Therapie einschließlich Planung und Feldzuschlägen“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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