Welche GOÄ-Ziffern sind für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichAktinische Keratosen, PDT und Laser
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ in Betracht?

Für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 746 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ stehen seborrhoische Keratose, Alterswarze, benigne Hautläsion, Kryotherapie, Kauterisation, Laser. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung.
GOÄ-Nr. 740Bedingt / alternativKryotherapie der Haut je Sitzung.
GOÄ-Nr. 746Bedingt / alternativElektrolyse oder Kauterisation als selbständige Leistung.
GOÄ-Nr. 2403Bedingt / alternativExzision einer kleinen Geschwulst bei tatsächlich chirurgischer Entfernung.
GOÄ-Nr. A2440Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm²; melanozytäre Nävi ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. A2885Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².
GOÄ-Nr. A2886Bedingt / alternativMedizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirk.
GOÄ-Nr. 444Bedingt / alternativNur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung.

GOÄ 740

Bedingte oder alternative Position

Kryotherapie der Haut je Sitzung.

Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ 746

Bedingte oder alternative Position

Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Leistung.

Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ 2403

Bedingte oder alternative Position

Exzision einer kleinen Geschwulst bei tatsächlich chirurgischer Entfernung.

Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ A2440

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung bis 7 cm²; melanozytäre Nävi ausgeschlossen.

Analog bewertet zu: 2440
Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ A2885

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung von 7 bis 21 cm².

Analog bewertet zu: 2885
Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ A2886

Bedingte oder alternative Position

Medizinisch indizierte Laserbehandlung über 21 cm².

Analog bewertet zu: 2886
Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie großer Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 444

Bedingte oder alternative Position

Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.

Erfordert Position: A2440
Leistungsrolle: ambulatory_op_surcharge
Manuelle Prüfung: Ja

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“?

Hinweise zur Kombination

Nur tatsächlich angewandte Entfernungsmethode wählen.
Bei rein kosmetischer Behandlung Selbstzahleraufklärung und mögliche Umsatzsteuerpflicht gesondert prüfen.
Routineblutstillung nicht zusätzlich als Nr. 746 abrechnen.
Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit der operativen/kaustischen Leistung nicht zusätzlich berechnungsfähig.
Bei den dermatologischen Laseranalogien ist der Laser bereits Leistungsinhalt; Nr. 441 nicht zusätzlich ansetzen. Die jeweilige Analogposition höchstens dreimal im Behandlungsfall.
Nr. 441 nicht zusätzlich: Die Laseranwendung ist bereits Bestandteil der dermatologischen Laser-Analogbewertung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Anzahl und Ausdehnung
klinische/dermatoskopische Gutartigkeit
medizinische Indikation
gewähltes Verfahren
bei Laser Fläche, Parameter und Fotodokumentation
Anästhesie und Nachsorge

Wie grenzt sich „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: seborrhoische Keratose, Alterswarze, benigne Hautläsion, Kryotherapie

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung.

Lokalisation, Anzahl und Ausdehnung

klinische/dermatoskopische Gutartigkeit

medizinische Indikation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 746 und GOÄ-Nr. 2403 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Aktinische Keratosen: Hautstatus, Dermatoskopie und Kryotherapie“ sowie „Medizinisch indizierte dermatologische Lasertherapie nach Fläche beziehungsweise Impulszahl“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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