Atemwegsinfekt mit Organstatus und entzündungsbezogenem Praxislabor
Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Beurteilt Schwere und Lokalisation eines akuten Atemwegsinfekts und nutzt Entzündungsdiagnostik nur, wenn sie die Abgrenzung oder Therapieentscheidung tatsächlich beeinflusst. Die Abklärung umfasst c-reaktives Protein (CRP).
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuten respiratorischen Symptomen; Atemnot, Hypoxämie, reduzierter Allgemeinzustand, sehr junges Alter oder relevante Vorerkrankung bestimmen Dringlichkeit und Zusatzdiagnostik. Erforderliche Kernleistung: C-reaktives Protein (CRP); sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -. Indizierte Messung der Sauerstoffsättigung. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Eigenständige venöse Blutentnahme; nicht für Kapillarblut beim Erwachsenen. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen. |
| GOÄ-Nr. 3524 | Kernposition | C-reaktives Protein (CRP). M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile. Eigenständige Blutbildbestimmung, sofern medizinisch erforderlich und als eigene Laborleistung abrechenbar. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Differenzierung der Leukozyten zum Blutbild Nr. 3550. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 bei tatsächlich durchgeführter elektronischer/zytochemischer Differenzierung der Leukozyten, keine rein rechnerische Größe. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Sonderleistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung (Monatszeitraum); frühere Ansätze prüfen..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständiges in Nr. 7 genanntes Organsystem nach vorgeschriebenem Umfang untersuchen; bei lediglich symptombezogener Untersuchung Nr. 5 statt Nr. 7, nicht zusätzlich..
GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) -gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung -; Indizierte Messung der Sauerstoffsättigung..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Eigenständige venöse Blutentnahme; nicht für Kapillarblut beim Erwachsenen. Eigenständige venöse Blutentnahme; Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter sowie Gefäßpunktion als Bestandteil einer Infusion nicht zusätzlich berechnen..
GOÄ-Nummer 3524: C-reaktives Protein (CRP); M I: Untersuchung direkt am Patienten oder in eigener niedergelassener Praxis innerhalb von vier Stunden nach Probennahme/-übergabe; nicht im Krankenhaus, in Laborgemeinschaft oder laborärztlicher Praxis..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Eigenständige Blutbildbestimmung, sofern medizinisch erforderlich und als eigene Laborleistung abrechenbar. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund..
GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Differenzierung der Leukozyten zum Blutbild Nr. 3550. Nur als eigene abrechenbare Laborleistung gemäß § 4 Abs. 2 GOÄ; ggf. zulässige M-II-Laborgemeinschaft. Kein bloß durchgereichter Fremdlaborbefund. Nur zusätzlich zu Nr. 3550 bei tatsächlich durchgeführter elektronischer/zytochemischer Differenzierung der Leukozyten, keine rein rechnerische Größe..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
