Welche GOÄ-Ziffern sind für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichInfektionen, Warzen und Abszesse
KernpositionenGOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ in Betracht?

Für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 209, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. 75 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ stehen Impetigo, bakterielle Hautinfektion, infiziertes Ekzem, Abstrich, Wundbehandlung. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 298KernpositionEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächiges Auftragen eines Externums.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativEigenständiger Verband.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativVenöse Blutentnahme bei systemischer Infektion beziehungsweise relevanter Entzündungsdiagnostik.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativDifferentialblutbild zusätzlich zu Nr. 3550 tatsächlich bestimmt.
GOÄ-Nr. 3741Bedingt / alternativCRP tatsächlich bestimmt.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 298

Kernposition der Kombination

Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung

GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächiges Auftragen eines Externums.

GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger Verband.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Venöse Blutentnahme bei systemischer Infektion beziehungsweise relevanter Entzündungsdiagnostik.

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild tatsächlich bestimmt.

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Differentialblutbild zusätzlich zu Nr. 3550 tatsächlich bestimmt.

Erfordert Position: 3550
GOÄ 3741

Bedingte oder alternative Position

CRP tatsächlich bestimmt.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Ausdehnung und Infektionszeichen
Entnahmestelle
Mikrobiologieauftrag
Externum
Wundstatus/Verband
bei systemischem Verdacht Blutbild, Differentialblutbild und CRP

Wie grenzt sich „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ sowie „Herpes zoster mit Hautstatus, neurologischer Untersuchung und Schmerz-/Wundbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Impetigo, bakterielle Hautinfektion, infiziertes Ekzem, Abstrich

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 298: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 298

Ausdehnung und Infektionszeichen

Entnahmestelle

Mikrobiologieauftrag

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 298 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 298). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 209, GOÄ-Nr. 200 und GOÄ-Nr. 75 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 298. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ sowie „Herpes zoster mit Hautstatus, neurologischer Untersuchung und Schmerz-/Wundbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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