Welche GOÄ-Ziffern sind für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichInfektionen, Warzen und Abszesse
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ in Betracht?

Für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 2428 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ stehen Hidradenitis suppurativa, Acne inversa, Abszess, Fistel, chronische Wunde. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativBei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativNur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroßer Anästhesiebezirk.
GOÄ-Nr. 2428Bedingt / alternativEinzelner oberflächlicher Abszess/Furunkel.
GOÄ-Nr. 2429Bedingt / alternativDisseminierte Abszessbildungen der Haut.
GOÄ-Nr. 2430Bedingt / alternativTiefliegender Abszess.
GOÄ-Nr. 2431Bedingt / alternativEröffnung eines Karbunkels einschließlich Exzision.
GOÄ-Nr. 2432Bedingt / alternativEröffnung einer Phlegmone.
GOÄ-Nr. 2008Bedingt / alternativEröffnung einer Wunde oder Fistelspaltung als zutreffende selbständige Leistung.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.
GOÄ-Nr. 209Bedingt / alternativGroßflächige Externa/Wundauflage.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans einschließlich Hautanhangsgebilden und sichtbaren Schleimhäuten.

Abrechnungsalternative: clinical_exam
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.

GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Großer Anästhesiebezirk.

GOÄ 2428

Bedingte oder alternative Position

Einzelner oberflächlicher Abszess/Furunkel.

Wiederholung:
Min: 1
Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2429

Bedingte oder alternative Position

Disseminierte Abszessbildungen der Haut.

Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2430

Bedingte oder alternative Position

Tiefliegender Abszess.

Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2431

Bedingte oder alternative Position

Eröffnung eines Karbunkels einschließlich Exzision.

Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2432

Bedingte oder alternative Position

Eröffnung einer Phlegmone.

Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2008

Bedingte oder alternative Position

Eröffnung einer Wunde oder Fistelspaltung als zutreffende selbständige Leistung.

Abrechnungsalternative: abscess_or_fistula_procedure
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 209

Bedingte oder alternative Position

Großflächige Externa/Wundauflage.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“?

Hinweise zur Kombination

2428 und 2008 nur entsprechend dem tatsächlich unterschiedlichen Eingriff, nicht doppelt für denselben Leistungsinhalt.
Die Abszess-/Fistelposition nach Oberflächlichkeit, Tiefe, Dissemination und tatsächlichem Eingriff auswählen; nicht kumulativ für denselben Leistungsinhalt.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Hurley-/Ausdehnungsbefund
Abszesse/Fisteln und Lokalisation
Mikrobiologie
Operations- und Wundmaßnahmen
Verlauf/Therapieplan

Wie grenzt sich „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Hidradenitis suppurativa, Acne inversa, Abszess, Fistel

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Hurley-/Ausdehnungsbefund

Abszesse/Fisteln und Lokalisation

Mikrobiologie

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Bei ausschließlich symptombezogener Untersuchung der betroffenen Hautregion.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 491 und GOÄ-Nr. 2428 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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