Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ in Betracht?
Für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 740 und GOÄ-Nr. 745 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ stehen Molluscum contagiosum, Dellwarzen, Mollusken, Kürettage, Kryotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Bedingt / alternativ | Symptombezogene Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Vollständige Untersuchung des Hautorgans bei disseminiertem Befall. |
| GOÄ-Nr. 750 | Bedingt / alternativ | Dermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung. |
| GOÄ-Nr. 740 | Bedingt / alternativ | Kryotherapie der Haut, je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 745 | Bedingt / alternativ | Kürettage mit scharfem Löffel, mengenbezogen jeweils bis zu drei als Warzen behandelte Läsionen; bei abweichender Kammer-/Kostenträgerauslegung manuell prüfen. |
| GOÄ-Nr. 746 | Bedingt / alternativ | Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Entfernungsmethode. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Eigenständiger ausführlicher Bericht bei besonderer medizinischer oder institutioneller Fragestellung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Bedingte oder alternative Position
Vollständige Untersuchung des Hautorgans bei disseminiertem Befall.
Bedingte oder alternative Position
Dermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung.
Bedingte oder alternative Position
Kryotherapie der Haut, je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Kürettage mit scharfem Löffel, mengenbezogen jeweils bis zu drei als Warzen behandelte Läsionen; bei abweichender Kammer-/Kostenträgerauslegung manuell prüfen.
Bedingte oder alternative Position
Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Entfernungsmethode.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
Bedingte oder alternative Position
Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiger ausführlicher Bericht bei besonderer medizinischer oder institutioneller Fragestellung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Molluscum contagiosum, Dellwarzen, Mollusken, Kürettage
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
Lokalisation, Anzahl und Ausdehnung
Differentialdiagnosen
gewählte Entfernungsmethode
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie
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Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Skabiesverdacht mit klinischer Untersuchung, Dermatoskopie und Milbennachweis
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
