Welche GOÄ-Ziffern sind für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichInfektionen, Warzen und Abszesse
KernpositionenGOÄ-Nr. 1
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ in Betracht?

Für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 740 und GOÄ-Nr. 745 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ stehen Molluscum contagiosum, Dellwarzen, Mollusken, Kürettage, Kryotherapie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige Untersuchung des Hautorgans bei disseminiertem Befall.
GOÄ-Nr. 750Bedingt / alternativDermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung.
GOÄ-Nr. 740Bedingt / alternativKryotherapie der Haut, je Sitzung.
GOÄ-Nr. 745Bedingt / alternativKürettage mit scharfem Löffel, mengenbezogen jeweils bis zu drei als Warzen behandelte Läsionen; bei abweichender Kammer-/Kostenträgerauslegung manuell prüfen.
GOÄ-Nr. 746Bedingt / alternativElektrolyse oder Kauterisation als selbständige Entfernungsmethode.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativEigenständiger ausführlicher Bericht bei besonderer medizinischer oder institutioneller Fragestellung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Bedingte oder alternative Position

Symptombezogene Untersuchung.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Vollständige Untersuchung des Hautorgans bei disseminiertem Befall.

Abrechnungsalternative: exam
GOÄ 750

Bedingte oder alternative Position

Dermatoskopie zur diagnostischen Abgrenzung.

GOÄ 740

Bedingte oder alternative Position

Kryotherapie der Haut, je Sitzung.

Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ 745

Bedingte oder alternative Position

Kürettage mit scharfem Löffel, mengenbezogen jeweils bis zu drei als Warzen behandelte Läsionen; bei abweichender Kammer-/Kostenträgerauslegung manuell prüfen.

Abrechnungsalternative: removal_method
Manuelle Prüfung: Ja
GOÄ 746

Bedingte oder alternative Position

Elektrolyse oder Kauterisation als selbständige Entfernungsmethode.

Abrechnungsalternative: removal_method
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines kleinen Bezirks.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Infiltrationsanästhesie eines großen Bezirks.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiger ausführlicher Bericht bei besonderer medizinischer oder institutioneller Fragestellung.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“?

Hinweise zur Kombination

Nur die tatsächlich angewandte Entfernungsmethode ansetzen.
Ein Wundverband nach Nr. 200 ist im unmittelbaren Zusammenhang mit Kürettage/Kauterisation nicht zusätzlich berechnungsfähig.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation, Anzahl und Ausdehnung
Differentialdiagnosen
gewählte Entfernungsmethode
Anästhesiebezirk und Präparat
Verlauf und Nachsorge

Wie grenzt sich „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Molluscum contagiosum, Dellwarzen, Mollusken, Kürettage

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

Lokalisation, Anzahl und Ausdehnung

Differentialdiagnosen

gewählte Entfernungsmethode

Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 5 gilt zusätzlich: Symptombezogene Untersuchung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 5 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Symptombezogene Untersuchung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 als Kernposition. GOÄ-Nr. 5, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 750, GOÄ-Nr. 740 und GOÄ-Nr. 745 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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