Welche GOÄ-Ziffern sind für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ in Betracht?
Für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 745, GOÄ-Nr. 746, GOÄ-Nr. A2440 und GOÄ-Nr. 490 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ stehen Warzen, Verruca vulgaris, Kryotherapie, Kürettage, Kauterisation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 740 | Bedingt / alternativ | Kryotherapie je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 745 | Bedingt / alternativ | Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit scharfem Löffel. |
| GOÄ-Nr. 746 | Bedingt / alternativ | Elektrolyse/Kauterisation als selbständige Leistung. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Laserbehandlung bis 7 cm². |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Kryotherapie je Sitzung.
Bedingte oder alternative Position
Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit scharfem Löffel.
Bedingte oder alternative Position
Elektrolyse/Kauterisation als selbständige Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Laserbehandlung bis 7 cm².
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie.
Bedingte oder alternative Position
Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Warzen, Verruca vulgaris, Kryotherapie, Kürettage
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Anzahl, Lokalisation und Ausdehnung
gewähltes Verfahren
bei Laser Fläche/Impulse
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 740 gilt zusätzlich: Kryotherapie je Sitzung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 740 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kryotherapie je Sitzung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Seborrhoische Keratosen und andere benigne oberflächliche Hautläsionen mit Diagnostik und Entfernung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
