Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder …
Dermatologie · Infektionen, Warzen und Abszesse

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Behandelt umschriebene virale Hautläsionen mit einem an Zahl, Ort und Ausdehnung angepassten destruktiven Verfahren und begrenzt Beschwerden sowie Weiterverbreitung. Der Eingriff umfasst vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie.
Wann ist sie anwendbar?
Bei symptomatischen, persistierenden, sich ausbreitenden oder funktionell störenden Läsionen; Diagnose, Immunsituation und anatomisch empfindliche Regionen bestimmen Verfahren und Nachkontrolle. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 740 | Bedingt / alternativ | Kryotherapie der Haut, je Sitzung. Kryotherapie je Sitzung. |
| GOÄ-Nr. 745 | Bedingt / alternativ | Auskratzen von Wundgranulationen oder Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit dem scharfen Löffel. Entfernung von jeweils bis zu drei Warzen mit scharfem Löffel. |
| GOÄ-Nr. 746 | Bedingt / alternativ | Elektrolyse oder Kauterisation, als selbständige Leistung. Elektrolyse/Kauterisation als selbständige Leistung. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Lasertherapie von Teleangiektasen, Warzen und anderen Hautveränderungen mit einer Ausdehnung von bis zu 7 cm², analog Nr. 2440 GOÄ. Laserbehandlung bis 7 cm². |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Infiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Lokalanästhesie. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei ambulanter Durchführung von operativen Leistungen, die mit Punktzahlen von 800 bis 1199 Punkten bewertet sind. Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Hinweise zur Kombination
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“ sowie „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
Anzahl, Lokalisation und Ausdehnung
gewähltes Verfahren
bei Laser Fläche/Impulse
Anästhesie
Verband/Nachsorge
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 740 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Kryotherapie je Sitzung.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
