Welche GOÄ-Ziffern sind für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ in Betracht?
Für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1 und GOÄ-Nr. 5 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 756, GOÄ-Nr. 740, GOÄ-Nr. 746 und GOÄ-Nr. A2440 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ stehen Condylome, Feigwarzen, HPV, Genitalwarzen, chemochirurgisch. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans. |
| GOÄ-Nr. 756 | Bedingt / alternativ | Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen. |
| GOÄ-Nr. 740 | Bedingt / alternativ | Kryotherapie. |
| GOÄ-Nr. 746 | Bedingt / alternativ | Kauterisation als selbständige Leistung. |
| GOÄ-Nr. A2440 | Bedingt / alternativ | Laserbehandlung bis 7 cm². |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie kleiner Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie größerer Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 444 | Bedingt / alternativ | Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Bedingte oder alternative Position
Chemochirurgische Behandlung spitzer Kondylome, gegebenenfalls in mehreren Sitzungen.
Bedingte oder alternative Position
Kauterisation als selbständige Leistung.
Bedingte oder alternative Position
Laserbehandlung bis 7 cm².
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie kleiner Bezirk.
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie größerer Bezirk.
Bedingte oder alternative Position
Nur neben A2440 und nur wenn die konkret durchgeführte Laserbehandlung nach Art und Begleitumständen einer ambulanten Operation gleichwertig ist (z. B. operative Entfernung einer Warze/aktinischen Keratose); nicht allein wegen ambulanter Durchführung und nicht bei A2885/A2886.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Condylome, Feigwarzen, HPV, Genitalwarzen
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region.
Lokalisation und Ausdehnung
gewähltes Verfahren
Laserfläche/Parameter
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (Symptombezogene Untersuchung der betroffenen Region). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 7 gilt zusätzlich: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 7 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei vollständiger Untersuchung des gesamten Hautorgans.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie
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Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Dieser Artikel behandelt gezielt „Condylomata acuminata mit lokaler chemochirurgischer, kryotherapeutischer oder Laserbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Vulgäre Warzen mit Untersuchung und alternativer Kryo-, Kürettage-, Kauter- oder Lasertherapie“ sowie „Mollusca contagiosa mit klinischer Abgrenzung und alternativer Kryo-, Kürettage- oder Kautertherapie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
