Welche GOÄ-Ziffern sind für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“.

FachgruppeDermatologie
ThemenbereichInfektionen, Warzen und Abszesse
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ in Betracht?

Für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2428 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2429 und GOÄ-Nr. 2430 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ stehen Furunkel, Abszess, Inzision, Drainage, Eiter. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativLokalanästhesie kleiner Bezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativLokalanästhesie großer Bezirk.
GOÄ-Nr. 2428KernpositionEröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
GOÄ-Nr. 2429Bedingt / alternativEröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut.
GOÄ-Nr. 2430Bedingt / alternativEröffnung eines tiefliegenden Abszesses.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativNur in einer getrennten Folgeinanspruchnahme als eigenständiger Verband; nicht am Eingriffstag im Zusammenhang mit der Abszesseröffnung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 5

Kernposition der Kombination

Symptombezogene Untersuchung

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie kleiner Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Lokalanästhesie großer Bezirk.

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2428

Kernposition der Kombination

Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2429

Bedingte oder alternative Position

Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut.

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2430

Bedingte oder alternative Position

Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses.

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Nur in einer getrennten Folgeinanspruchnahme als eigenständiger Verband; nicht am Eingriffstag im Zusammenhang mit der Abszesseröffnung.

Behandlungsphase: follow_up

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Blutstillung und regelhafte Wundversorgung als Bestandteil der Operation nicht zusätzlich abrechnen; Folgetermin klar trennen.
Nr. 2428, 2429 und 2430 sind nach Befund, Zahl und Tiefe des Abszesses auszuwählen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation und Größe
Infektions-/Fluktuationsbefund
Abstrich/Punktat
Anästhesie
Inzision/Drainage
Wundverlauf

Wie grenzt sich „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Furunkel, Abszess, Inzision, Drainage

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 2428: Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.

Lokalisation und Größe

Infektions-/Fluktuationsbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 2428 (Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Dermatologie: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen

Für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2428 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2429 und GOÄ-Nr. 2430 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2428. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



© 2026 AvisCode. Alle Rechte vorbehalten.