Furunkel oder oberflächlicher Abszess

Dermatologie · Infektionen, Warzen und Abszesse

AbrechnungsfallFurunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung
FachgruppeDermatologie
ThemenbereichInfektionen, Warzen und Abszesse
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Entlastet einen abgekapselten oder fortschreitenden Infektionsherd, schafft Sekretabfluss und ermöglicht bei Bedarf Materialgewinnung sowie Entfernung nekrotischen Gewebes. Der Eingriff umfasst furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei klinisch gesicherter eitriger Entzündung, Einschmelzung oder Ausbreitungszeichen; tiefe Lokalisation, Sehnen-/Knochenbeteiligung und systemische Zeichen erhöhen die Dringlichkeit. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Lokalanästhesie kleiner Bezirk.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Lokalanästhesie großer Bezirk.
GOÄ-Nr. 2428KernpositionEröffnung eines oberflächlich unter der Haut oder Schleimhaut liegenden Abszesses oder eines Furunkels. Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
GOÄ-Nr. 2429Bedingt / alternativEröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut (z.B. bei einem Säugling). Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut.
GOÄ-Nr. 2430Bedingt / alternativEröffnung eines tiefliegenden Abszesses. Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.
GOÄ-Nr. 200Bedingt / alternativVerband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher. Nur in einer getrennten Folgeinanspruchnahme als eigenständiger Verband; nicht am Eingriffstag im Zusammenhang mit der Abszesseröffnung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: anesthesia
GOÄ 2428

Kernposition der Kombination

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2429

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2430

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: abscess_depth
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 200

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: follow_up

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Blutstillung und regelhafte Wundversorgung als Bestandteil der Operation nicht zusätzlich abrechnen; Folgetermin klar trennen.
Nr. 2428, 2429 und 2430 sind nach Befund, Zahl und Tiefe des Abszesses auszuwählen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5

GOÄ-Nr. 2428: Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.

Lokalisation und Größe

Infektions-/Fluktuationsbefund

Abstrich/Punktat

Anästhesie

Inzision/Drainage

Wundverlauf

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.