Welche GOÄ-Ziffern sind für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Dermatologie für das Thema „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ in Betracht?
Für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2428 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 298, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2429 und GOÄ-Nr. 2430 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ stehen Furunkel, Abszess, Inzision, Drainage, Eiter. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Zahl, Fläche und Lokalisation der Hautveränderungen, diagnostische Methode, Behandlungsverfahren sowie histologische oder allergologische Zusatzleistungen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Symptombezogene Untersuchung |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial. |
| GOÄ-Nr. 490 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie kleiner Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 491 | Bedingt / alternativ | Lokalanästhesie großer Bezirk. |
| GOÄ-Nr. 2428 | Kernposition | Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels. |
| GOÄ-Nr. 2429 | Bedingt / alternativ | Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut. |
| GOÄ-Nr. 2430 | Bedingt / alternativ | Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses. |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag. |
| GOÄ-Nr. 200 | Bedingt / alternativ | Nur in einer getrennten Folgeinanspruchnahme als eigenständiger Verband; nicht am Eingriffstag im Zusammenhang mit der Abszesseröffnung. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Symptombezogene Untersuchung
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie kleiner Bezirk.
Bedingte oder alternative Position
Lokalanästhesie großer Bezirk.
Kernposition der Kombination
Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
Bedingte oder alternative Position
Eröffnungen disseminierter Abszessbildungen der Haut.
Bedingte oder alternative Position
Eröffnung eines tiefliegenden Abszesses.
Bedingte oder alternative Position
Nur in einer späteren Inanspruchnahme bei nicht primär heilender Wunde; nicht automatisch am Eingriffstag.
Bedingte oder alternative Position
Nur in einer getrennten Folgeinanspruchnahme als eigenständiger Verband; nicht am Eingriffstag im Zusammenhang mit der Abszesseröffnung.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Furunkel, Abszess, Inzision, Drainage
Lokalisation, Anzahl oder Fläche, klinischer Befund, Methode und gegebenenfalls Proben- oder Testumfang
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 5: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5
GOÄ-Nr. 2428: Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels.
Lokalisation und Größe
Infektions-/Fluktuationsbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 5 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 5); GOÄ-Nr. 2428 (Eröffnung eines einzelnen oberflächlich unter Haut/Schleimhaut liegenden Abszesses oder Furunkels). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 298 gilt zusätzlich: Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Flächen-, Mengen- und Sitzungsgrenzen müssen aus der tatsächlich behandelten Ausdehnung folgen und dürfen nicht aus der Diagnose geschätzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 298 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Mikrobiologischer Abstrich tatsächlich entnommen; nicht als pauschale Entnahmegebühr für Punktat oder Exzisionsmaterial.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Dermatologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Herpes zoster mit Hautstatus, neurologischer Untersuchung und Schmerz-/Wundbehandlung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 2428. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Furunkel oder oberflächlicher Abszess mit Abstrich, Lokalanästhesie, Eröffnung und Wundbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Hidradenitis suppurativa im akuten Schub mit Abszesseröffnung und chronischer Wundversorgung“ sowie „Bakterielle Hautinfektion mit Abstrich, lokaler Versorgung und Entzündungsdiagnostik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
