Welche GOÄ-Ziffern sind für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kinder- und Jugendmedizin für das Thema „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ in Betracht?
Für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 3514 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 15, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3561 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ stehen Diabetes, HbA1c, Blutzucker, Ketone, Verlaufskontrolle. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Alter und Entwicklungsstand, Vorsorge- oder Krankheitsanlass, Untersuchungsumfang, Zeitvorgaben und gegebenenfalls Einbeziehung der Bezugspersonen maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Behandlungsfallbegrenzung beachten. |
| GOÄ-Nr. 8 | Kernposition | Vollständige Legende erfüllen. |
| GOÄ-Nr. 15 | Bedingt / alternativ | Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlichem Koordinationsaufwand; einmal im Kalenderjahr. Nr. 4 im Behandlungsfall daneben ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 250a | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher Kapillarblutentnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr; alternativ zur venösen Entnahme. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher venöser Entnahme; alternativ zur kapillaren Entnahme. |
| GOÄ-Nr. 3514 | Kernposition | Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Parameter/Material angeben; Mehrfachparameter eines Teststreifens nicht mehrfach abrechnen. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis. |
| GOÄ-Nr. 3561 | Bedingt / alternativ | Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Behandlungsfallbegrenzung beachten.
Kernposition der Kombination
Vollständige Legende erfüllen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlichem Koordinationsaufwand; einmal im Kalenderjahr. Nr. 4 im Behandlungsfall daneben ausgeschlossen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher Kapillarblutentnahme bis zum vollendeten 8. Lebensjahr; alternativ zur venösen Entnahme.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher venöser Entnahme; alternativ zur kapillaren Entnahme.
Kernposition der Kombination
Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Parameter/Material angeben; Mehrfachparameter eines Teststreifens nicht mehrfach abrechnen. Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Bedingte oder alternative Position
Nur abrechnen, wenn die konkrete Laborleistung nach Abschnitt M GOÄ vom abrechnenden Arzt persönlich bzw. unter fachlicher Weisung und Aufsicht in zulässiger Weise erbracht wurde. Echtes Fremdlabor rechnet selbst ab; Parameter, Methode, Höchstwerte und Ausschlüsse separat prüfen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Essstörung im Jugendalter – somatische Risikobeurteilung mit Ganzkörperstatus, EKG und Sicherheitslabor“ sowie „Kleinwuchs oder Wachstumsstillstand – Ganzkörperstatus, Basislabor, TSH und Schilddrüsensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Diabetes, HbA1c, Blutzucker, Ketone
Alter, Entwicklungsstand, Anlass, vollständiger Untersuchungs- oder Beratungsumfang und relevante Fremdanamnese
GOÄ-Nr. 1: Behandlungsfallbegrenzung beachten.
GOÄ-Nr. 8: Vollständige Legende erfüllen.
GOÄ-Nr. 3514: Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in eigenen Praxisräumen innerhalb von vier Stunden; nicht bei Erbringung im Krankenhaus, in einer Laborgemeinschaft oder laborärztlichen Praxis.
Glukoseprofile und Hypoglykämien
Insulindosis/Technik
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Behandlungsfallbegrenzung beachten); GOÄ-Nr. 8 (Vollständige Legende erfüllen); GOÄ-Nr. 3514 (Nur bei Erfüllung der Vorhalteleistungsregeln des Abschnitts M I: Untersuchung direkt beim Patienten oder in…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 15 gilt zusätzlich: Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlichem Koordinationsaufwand; einmal im Kalenderjahr. Nr. 4 im Behandlungsfall daneben….
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Altersgebundene Vorsorge-, Entwicklungs- und Beratungsleistungen dürfen nicht ohne Einhaltung ihrer Zeit-, Alters- und Inhaltsvorgaben angesetzt werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 15 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei kontinuierlicher ambulanter Betreuung und tatsächlichem Koordinationsaufwand; einmal im Kalenderjahr. Nr. 4 im Behandlungsfall daneben…
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kinder- und Jugendmedizin-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Essstörung im Jugendalter – somatische Risikobeurteilung mit Ganzkörperstatus, EKG und Sicherheitslabor
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kleinwuchs oder Wachstumsstillstand – Ganzkörperstatus, Basislabor, TSH und Schilddrüsensonographie
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Schilddrüsenerkrankung – Ganzkörperstatus, TSH, Schilddrüsensonographie und kardiale Basiskontrolle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Kinder- und Jugendmedizin: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 3514 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 15, GOÄ-Nr. 250a, GOÄ-Nr. 250, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 3561 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 8 und GOÄ-Nr. 3514. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Diabetes mellitus – strukturierte Verlaufskontrolle mit Ganzkörperstatus und Point-of-Care-Stoffwechseldiagnostik“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Essstörung im Jugendalter – somatische Risikobeurteilung mit Ganzkörperstatus, EKG und Sicherheitslabor“ sowie „Kleinwuchs oder Wachstumsstillstand – Ganzkörperstatus, Basislabor, TSH und Schilddrüsensonographie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
