Welche GOÄ-Ziffern sind für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichUrogynäkologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ in Betracht?

Für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 1089 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2006 und GOÄ-Nr. 298 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ stehen eingewachsenes Pessar, Ring entfernen, Pessarerosion, Vaginalverletzung, Pessarwechsel, Ringwechsel. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativKleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativGroße Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 1089KernpositionOperative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 1087Bedingt / alternativEinlegen/Wechseln eines neuen Ringes nur in einer gesonderten, tatsächlich erbrachten Versorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Kleine Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Große Infiltrationsanästhesie.

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
GOÄ 1089

Kernposition der Kombination

Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide mit vollständigem Leistungsinhalt.

GOÄ 1087

Bedingte oder alternative Position

Einlegen/Wechseln eines neuen Ringes nur in einer gesonderten, tatsächlich erbrachten Versorgung.

Behandlungsphase: follow_up

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“?

Hinweise zur Kombination

Bei anderer konkreter Entfernungstechnik ist zu prüfen, ob Nr. 1087 die Leistungslegende tatsächlich erfüllt.
Nr. 1087 bildet das Einlegen oder Wechseln eines Ringes ab; eine reine Entfernung ist damit nicht automatisch erfüllt.
Die Entfernung eines eingewachsenen Ringes ist originär mit Nr. 1089 abgebildet; keine Analogbewertung und nicht Nr. 1087.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Pessartyp, Liegedauer und Lokalbefund
Sonographie
Entfernungstechnik
Anästhesie
Erosion/Wunde
Abstrich und Nachbehandlung

Wie grenzt sich „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: eingewachsenes Pessar, Ring entfernen, Pessarerosion, Vaginalverletzung

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Pessartyp, Liegedauer und Lokalbefund

Sonographie

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 1089 (Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide mit vollständigem Leistungsinhalt). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 1089 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 490, GOÄ-Nr. 491, GOÄ-Nr. 2006 und GOÄ-Nr. 298 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 1089. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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