Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung

Gynäkologie und Geburtshilfe · Urogynäkologie

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichUrogynäkologie
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Komplexer Wechsel eines eingewachsenen Pessars/Rings mit Sonographie und Wundversorgung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stützt prolabierte Beckenorgane konservativ beziehungsweise beseitigt Komplikationen eines Pessars; Restharn, Schleimhaut und passgenauer Sitz bestimmen die Versorgung. Die Bildgebung umfasst operative Ring- beziehungsweise Pessarentfernung, Sonographie und erforderliche Wundversorgung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei symptomatischem Prolaps oder notwendigem Pessarwechsel; Größe und Form müssen individuell angepasst und Druckstellen, Blutung, Infektion sowie relevante Restharnbildung kontrolliert werden. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Operative Ring- beziehungsweise Pessarentfernung, Sonographie und erforderliche Wundversorgung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transkavitärer Untersuchung. Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 490Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie kleiner Bezirke. Kleine Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 491Bedingt / alternativInfiltrationsanästhesie großer Bezirke – auch Parazervikalanästhesie. Große Infiltrationsanästhesie.
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativBehandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist – auch Abtragung von Nekrosen an einer Wunde. Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativEntnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung – gegebenenfalls einschließlich Fixierung. Mikrobiologischer Abstrich.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
GOÄ-Nr. 1089KernpositionOperative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide. Operative Entfernung eines eingewachsenen Ringes aus der Scheide mit vollständigem Leistungsinhalt.
GOÄ-Nr. 1087Bedingt / alternativEinlegen oder Wechseln eines Ringes oder Anlegen eines Portio- Adapters. Einlegen/Wechseln eines neuen Ringes nur in einer gesonderten, tatsächlich erbrachten Versorgung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 490

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 491

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: local_anaesthesia
GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
GOÄ 1087

Bedingte oder alternative Position

Behandlungsphase: follow_up

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Bei anderer konkreter Entfernungstechnik ist zu prüfen, ob Nr. 1087 die Leistungslegende tatsächlich erfüllt.
Nr. 1087 bildet das Einlegen oder Wechseln eines Ringes ab; eine reine Entfernung ist damit nicht automatisch erfüllt.
Die Entfernung eines eingewachsenen Ringes ist originär mit Nr. 1089 abgebildet; keine Analogbewertung und nicht Nr. 1087.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Pessartyp, Liegedauer und Lokalbefund

Sonographie

Entfernungstechnik

Anästhesie

Erosion/Wunde

Abstrich und Nachbehandlung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden

Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.

Gynäkologie und Geburtshilfe: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen

oder

Kostenlos testen
Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.