Welche GOÄ-Ziffern sind für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichUrogynäkologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ in Betracht?

Für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 1731, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ stehen Harnwegsinfekt, Zystitis, rezidivierend, Katheterurin, Blaseninstillation. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie der Harnblase oder Niere.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1730Bedingt / alternativIsolierte Blasenkatheterisierung, z. B. zur Probengewinnung/Restharnbestimmung.
GOÄ-Nr. 1731Bedingt / alternativBlasenspülung oder -instillation einschließlich Katheterisierung; Nr. 1730 hierfür nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531KernpositionUrinsediment
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile
GOÄ-Nr. 3551Bedingt / alternativNur zusätzlich Nr. 3550.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Genitalabstrich nur bei zusätzlicher gynäkologischer Infektionsindikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie der Harnblase oder Niere.

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1730

Bedingte oder alternative Position

Isolierte Blasenkatheterisierung, z. B. zur Probengewinnung/Restharnbestimmung.

Abrechnungsalternative: bladder_catheter_procedure
Nicht kombinierbar mit:
1731
GOÄ 1731

Bedingte oder alternative Position

Blasenspülung oder -instillation einschließlich Katheterisierung; Nr. 1730 hierfür nicht zusätzlich.

Abrechnungsalternative: bladder_catheter_procedure
Nicht kombinierbar mit:
1730
GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Kernposition der Kombination

Urinsediment

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 3550

Bedingte oder alternative Position

Blutbild und Blutbildbestandteile

GOÄ 3551

Bedingte oder alternative Position

Nur zusätzlich Nr. 3550.

Abhängig von:
3550
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Genitalabstrich nur bei zusätzlicher gynäkologischer Infektionsindikation.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“?

Hinweise zur Kombination

Urinkultur/Speziallabor nur durch tatsächlichen Laborleistungserbringer.
Nr. 1731 enthält die Katheterisierung; Nr. 1730 daher nicht zusätzlich.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Rezidivzahl, Erreger- und Resistenzanamnese
Urinstatus/Sediment
Sonographieorgane und Restharn
Katheter-/Instillationsmaterial und Medikament
weitere Infektionsdiagnostik

Wie grenzt sich „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Harnwegsinfekt, Zystitis, rezidivierend, Katheterurin

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Sonographie der Harnblase oder Niere.

Rezidivzahl, Erreger- und Resistenzanamnese

Urinstatus/Sediment

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie der Harnblase oder Niere); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511); GOÄ-Nr. 3531 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3531). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 1731, GOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3550 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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