Welche GOÄ-Ziffern sind für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichUrogynäkologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ in Betracht?

Für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1075 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ stehen Vaginalatrophie, urogenitales Menopausensyndrom, Scheidentrockenheit, Dyspareunie, rezidivierende Zystitis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionSonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans.
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1730Bedingt / alternativNur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung.
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologische Abstriche bei Infektionsverdacht.
GOÄ-Nr. 1075Bedingt / alternativVaginale lokale Behandlung/Arzneimitteleinbringung tatsächlich erbracht.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
GOÄ-Nr. 4021Bedingt / alternativFSH bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.
GOÄ-Nr. 4039Bedingt / alternativEstradiol bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.
GOÄ-Nr. 418Bedingt / alternativMammasonographie vor/unter systemischer Hormontherapie nur bei eigener Indikation.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1730

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung.

GOÄ 3511

Kernposition der Kombination

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologische Abstriche bei Infektionsverdacht.

Wiederholung:
Min: 1
GOÄ 1075

Bedingte oder alternative Position

Vaginale lokale Behandlung/Arzneimitteleinbringung tatsächlich erbracht.

GOÄ 250

Bedingte oder alternative Position

Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene

GOÄ 4021

Bedingte oder alternative Position

FSH bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.

GOÄ 4039

Bedingte oder alternative Position

Estradiol bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.

GOÄ 418

Bedingte oder alternative Position

Mammasonographie vor/unter systemischer Hormontherapie nur bei eigener Indikation.

Abrechnungsalternative: ultrasound_base
GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 1075 nur bei tatsächlich in der Praxis erbrachter vaginaler Behandlung, nicht für bloße Rezeptverordnung.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Menopausenstatus, Beschwerden und Hormontherapie
Vaginal-/Vulvabefund
Restharn und Sonographieorgane
Urin/Abstriche
lokale Therapie
hormonelle und Mammaindikation

Wie grenzt sich „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vaginalatrophie, urogenitales Menopausensyndrom, Scheidentrockenheit, Dyspareunie

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans.

Menopausenstatus, Beschwerden und Hormontherapie

Vaginal-/Vulvabefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1075 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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