Welche GOÄ-Ziffern sind für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ in Betracht?
Für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3531, GOÄ-Nr. 298 und GOÄ-Nr. 1075 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ stehen Vaginalatrophie, urogenitales Menopausensyndrom, Scheidentrockenheit, Dyspareunie, rezidivierende Zystitis. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans. |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 1730 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Kernposition | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologische Abstriche bei Infektionsverdacht. |
| GOÄ-Nr. 1075 | Bedingt / alternativ | Vaginale lokale Behandlung/Arzneimitteleinbringung tatsächlich erbracht. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene |
| GOÄ-Nr. 4021 | Bedingt / alternativ | FSH bei eigenständiger hormoneller Fragestellung. |
| GOÄ-Nr. 4039 | Bedingt / alternativ | Estradiol bei eigenständiger hormoneller Fragestellung. |
| GOÄ-Nr. 418 | Bedingt / alternativ | Mammasonographie vor/unter systemischer Hormontherapie nur bei eigener Indikation. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans.
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger urologischer Indikation, z. B. dokumentierter Restharnbestimmung.
Kernposition der Kombination
Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologische Abstriche bei Infektionsverdacht.
Bedingte oder alternative Position
Vaginale lokale Behandlung/Arzneimitteleinbringung tatsächlich erbracht.
Bedingte oder alternative Position
Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene
Bedingte oder alternative Position
FSH bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.
Bedingte oder alternative Position
Estradiol bei eigenständiger hormoneller Fragestellung.
Bedingte oder alternative Position
Mammasonographie vor/unter systemischer Hormontherapie nur bei eigener Indikation.
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Vaginalatrophie, urogenitales Menopausensyndrom, Scheidentrockenheit, Dyspareunie
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans.
Menopausenstatus, Beschwerden und Hormontherapie
Vaginal-/Vulvabefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (Sonographie der Harnblase oder eines Beckenorgans); GOÄ-Nr. 3511 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 3511); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410, GOÄ-Nr. 3511 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
