Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“.

FachgruppeGynäkologie und Geburtshilfe
ThemenbereichUrogynäkologie
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ in Betracht?

Für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 2006 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ stehen postpartal, Beckenboden, Geburtsverletzung, Senkung, Inkontinenz, Dammnaht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs
GOÄ-Nr. 403Bedingt / alternativZuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
GOÄ-Nr. 1730Bedingt / alternativNur bei eigenständiger Restharn-/Katheterindikation.
GOÄ-Nr. 3511Bedingt / alternativUntersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
GOÄ-Nr. 3531Bedingt / alternativUrinsediment
GOÄ-Nr. 2006Bedingt / alternativNur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
GOÄ-Nr. 2007Bedingt / alternativNur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.
GOÄ-Nr. 298Bedingt / alternativMikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
GOÄ-Nr. 420KernpositionJe weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Beratung – auch mittels Fernsprecher

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Ultraschalluntersuchung eines Organs

GOÄ 403

Bedingte oder alternative Position

Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.

Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418
415
GOÄ 1730

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständiger Restharn-/Katheterindikation.

GOÄ 3511

Bedingte oder alternative Position

Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.

GOÄ 3531

Bedingte oder alternative Position

Urinsediment

GOÄ 2006

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 2007

Bedingte oder alternative Position

Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.

Behandlungsphase: follow_up
GOÄ 298

Bedingte oder alternative Position

Mikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.

GOÄ 420

Kernposition der Kombination

Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.

Wiederholung:
Max: 3
Abhängig von mindestens einer Position:
410
417
418

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“?

Hinweise zur Kombination

Eine Pessarversorgung wird über die eigenständige Prolaps-/Pessarkette abgebildet und nicht automatisch der postpartalen Beschwerdekette zugeschlagen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Geburtsverlauf und Verletzungen
Beckenboden-/Prolapsbefund
Restharn und Sonographie
Wundstatus
Pessarversorgung
Infektionsdiagnostik und Therapieplan

Wie grenzt sich „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postpartal, Beckenboden, Geburtsverletzung, Senkung

Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte

GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1

GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7

GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410

Geburtsverlauf und Verletzungen

Beckenboden-/Prolapsbefund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 2006 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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