Welche GOÄ-Ziffern sind für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Gynäkologie und Geburtshilfe für das Thema „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ in Betracht?
Für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ f ührt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 403, GOÄ-Nr. 1730, GOÄ-Nr. 3511, GOÄ-Nr. 3531 und GOÄ-Nr. 2006 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ stehen postpartal, Beckenboden, Geburtsverletzung, Senkung, Inkontinenz, Dammnaht. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere gynäkologischer oder geburtshilflicher Anlass, Schwangerschaftsphase, Organbezug, Untersuchungsweg und eigenständige operative beziehungsweise diagnostische Schritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung – auch mittels Fernsprecher |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs |
| GOÄ-Nr. 403 | Bedingt / alternativ | Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus. |
| GOÄ-Nr. 1730 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständiger Restharn-/Katheterindikation. |
| GOÄ-Nr. 3511 | Bedingt / alternativ | Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 3531 | Bedingt / alternativ | Urinsediment |
| GOÄ-Nr. 2006 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle. |
| GOÄ-Nr. 2007 | Bedingt / alternativ | Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung. |
| GOÄ-Nr. 298 | Bedingt / alternativ | Mikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Beratung – auch mittels Fernsprecher
Kernposition der Kombination
Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme
Kernposition der Kombination
Ultraschalluntersuchung eines Organs
Bedingte oder alternative Position
Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständiger Restharn-/Katheterindikation.
Bedingte oder alternative Position
Untersuchung von Körpermaterial (z.B. Urin) mit vorgefertigten Reagenzien und visueller Auswertung, qualitativ/semiquantitativ, je Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Urinsediment
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlich sekundär heilender oder infizierter Wunde in einer späteren Inanspruchnahme; keine routinemäßige OP-Nachkontrolle.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei späterer tatsächlicher Faden-/Klammerentfernung.
Bedingte oder alternative Position
Mikrobiologischer Abstrich bei Infektionsverdacht.
Bedingte oder alternative Position
Umfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie.
Kernposition der Kombination
Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418; insgesamt höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ/Region benennen.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: postpartal, Beckenboden, Geburtsverletzung, Senkung
Anlass, Schwangerschafts- oder Zyklusbezug, untersuchte Organe, Zugangsweg, Befunde und selbständige Behandlungsschritte
GOÄ-Nr. 1: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1
GOÄ-Nr. 7: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7
GOÄ-Nr. 410: vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410
Geburtsverlauf und Verletzungen
Beckenboden-/Prolapsbefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 1); GOÄ-Nr. 7 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 7); GOÄ-Nr. 410 (vollständiger Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 410); GOÄ-Nr. 420 (Je weiteres tatsächlich untersuchtes Organ/Region im Anschluss an genau eine Grundleistung nach Nr. 410–418;…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 403 gilt zusätzlich: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Vorsorge, kurative Diagnostik, Schwangerschaftsbetreuung und operative Leistungen dürfen nicht allein aufgrund desselben Termins zu einem Paket zusammengezogen werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 403 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zuschlag bei tatsächlich transkavitär durchgeführter Sonographie; setzt eine passende Sonographie-Grundleistung voraus.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Gynäkologie und Geburtshilfe-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
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Rezidivierender Harnwegsinfekt mit Becken-/Nierensonographie, Katheterurin und Instillation
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Postpartale Beckenbodenbeschwerden mit Prolaps-, Restharn- und Wundabklärung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Urogenitales Menopausensyndrom/Vaginalatrophie mit Infektions-, Restharn- und lokaler Therapieabklärung“ sowie „Harninkontinenz mit gynäkologischer Untersuchung, Restharnsonographie, Katheterismus und Urodynamik“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
