Welche GOÄ-Ziffern sind für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichHalsweichteile und Onkologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 410
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ in Betracht?

Für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1530, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 314 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ stehen Halslymphknoten, Halsknoten, Raumforderung, Sonografie, Punktion. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1418Bedingt / alternativRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1530Bedingt / alternativNur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.
GOÄ-Nr. 410KernpositionErstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativNur im Anschluss an Nr. 410 bis 418; je weiteres Organ, höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ benennen.
GOÄ-Nr. 314Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher Punktion; die zytologische/histologische Untersuchung eines externen Instituts rechnet dieses selbst ab.
GOÄ-Nr. 297Bedingt / alternativNur bei tatsächlich angefertigtem zytologischem Abstrich beziehungsweise Präparat. Eine Gewebebiopsie oder histologische Untersuchung ist keine Nr. 297; ein externes Institut rechnet seine Untersuchung selbst ab.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1418

Bedingte oder alternative Position

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ 1530

Bedingte oder alternative Position

Nur bei vollständiger eigenständiger Kehlkopfuntersuchung. Neben Nr. 1418 nur, wenn der Kehlkopf über die bloße Stimmlippendarstellung hinaus untersucht wird.

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Erstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Nur im Anschluss an Nr. 410 bis 418; je weiteres Organ, höchstens dreimal je Sitzung; jedes Organ benennen.

Mindestens eine Voraussetzung:
410
411
412
413
415
417
418
Höchstzahl: 3
GOÄ 314

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher Punktion; die zytologische/histologische Untersuchung eines externen Instituts rechnet dieses selbst ab.

GOÄ 297

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlich angefertigtem zytologischem Abstrich beziehungsweise Präparat. Eine Gewebebiopsie oder histologische Untersuchung ist keine Nr. 297; ein externes Institut rechnet seine Untersuchung selbst ab.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Lokalisation und Größe
vollständiger HNO-Befund
sonographischer Befund
Punktion
Zytologie/Histologie
Bericht

Wie grenzt sich „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kieferhöhlenpunktion mit Spülung und mikrobiologischer Probengewinnung“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Halslymphknoten, Halsknoten, Raumforderung, Sonografie

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 410: Erstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht nebeneinander.

Lokalisation und Größe

vollständiger HNO-Befund

sonographischer Befund

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 410 (Erstes sonographisch untersuchtes Organ/Körperregion; Organ in der Rechnung benennen. Nrn. 410 bis 418 nicht…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

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Für „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 410 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 1530, GOÄ-Nr. 420 und GOÄ-Nr. 314 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6 und GOÄ-Nr. 410. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Kieferhöhlenpunktion mit Spülung und mikrobiologischer Probengewinnung“ sowie „Akute Rhinosinusitis – vollständige HNO-Untersuchung, Nasenendoskopie, NNH-Sonografie und Abstrich“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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