Leberwerterhöhung – klinische Abklärung

Abrechnungshinweise für Hausärztliche Medizin

AbrechnungsfallLeberwerterhöhung – klinische Abklärung mit Leber-/Gallenblasensonographie und Basislabor
FachgruppeHausärztliche Medizin
GOÄ-Abrechnung für Leberwerterhöhung – klinische Abklärung mit Leber-/Gallenblasensonographie und Basislabor

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gallen- und Pankreaswege beziehungsweise Organveränderungen dar und unterstützt die Erkennung oder Behandlung von Abflussstörung, Stein, Entzündung oder Raumforderung. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs und Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT).

Wann ist sie anwendbar?

Bei Cholestase, Ikterus, typischem Schmerz, Pankreatitis, suspekter Bildgebung oder konkretem endoskopischem beziehungsweise interventionellem Behandlungsbedarf. Erforderliche Kernleistungen: Klinische Abklärung mit Leber-/Gallenblasensonographie und Basislabor; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Bloße Mitdarstellung oder Lagekontrolle genügt nicht.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 7 genannten Organsystems; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. Bloße Mitdarstellung oder Lagekontrolle genügt nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Nur im Anschluss an eine Leistung nach Nrn. 410–418; in der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze Nr. 420. Organ/Region in der Rechnung benennen; vollständige diagnostische Darstellung in mindestens zwei Ebenen.
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist.
GOÄ-Nr. 3592.H1KernpositionGamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT). Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3594.H1Bedingt / alternativGlutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST). Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3595.H1KernpositionGlutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT). Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3581.H1Bedingt / alternativBilirubin, gesamt. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3587.H1Bedingt / alternativAlkalische Phosphatase. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten.
GOÄ-Nr. 3570.H1Bedingt / alternativAlbumin, photometrisch. Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei dokumentierter Fragestellung zur Lebersynthese-/Proteinlage.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 410

Kernposition der Kombination

Organbezug: Leber
GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Organbezug: Gallenblase

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Neben Leistungen der Abschnitte C–O nur einmal im Behandlungsfall derselben Erkrankung; frühere Ansätze im Monatszeitraum prüfen..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Nur bei vollständiger Untersuchung eines in Nr. 7 genannten Organsystems; nicht zusätzlich zu Nrn. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Vollständige diagnostische Organdarstellung in mindestens zwei Ebenen; erforderliche Bilddokumentation ist enthalten. Bloße Mitdarstellung oder Lagekontrolle genügt nicht.; Organbezug: Leber.

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Nur im Anschluss an eine Leistung nach Nrn. 410–418; in der gesamten Sitzung höchstens drei Ansätze Nr. 420. Organ/Region in der Rechnung benennen; vollständige diagnostische Darstellung in mindestens zwei Ebenen.; Organbezug: Gallenblase.

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Nur bei eigenständiger venöser Blutentnahme. Nicht zusätzlich für eine Punktion, die bereits Bestandteil einer Infusions-/Katheterleistung ist..

GOÄ-Nummer 3592.H1: Gamma-Glutamyltranspeptidase (Gamma-Glutamyltransferase, Gamma-GT); Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3594.H1: Glutamatoxalazetattransaminase (GOT, Aspartataminotransferase, ASAT, AST); Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3595.H1: Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT); Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3581.H1: Bilirubin, gesamt; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3587.H1: Alkalische Phosphatase; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten..

GOÄ-Nummer 3570.H1: Albumin, photometrisch; Nur wenn die Laborleistung als eigene Leistung nach § 4 GOÄ berechnungsfähig ist; bei Fremdlabor keine Weiterberechnung durch die hausärztliche Praxis. H1-Höchstwert Nr. 3541.H und weitere Labor-Höchstwerte beachten. Nur bei dokumentierter Fragestellung zur Lebersynthese-/Proteinlage..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.