Myelographie mit anschließendem eigenständigem CT der Wirbelsäule

Radiologie · Konventionelle Radiologie/CT – Wirbelsäule

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichKonventionelle Radiologie/CT – Wirbelsäule
KernpositionenGOÄ-Nr. 5280 und GOÄ-Nr. 5373
GOÄ-Abrechnung für Myelographie mit anschließendem eigenständigem CT der Wirbelsäule

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Konturiert den spinalen Liquorraum intrathekal und zeigt relevante Kompression oder Blockierung, besonders wenn MRT nicht möglich oder postoperativ unzureichend ist. Die Bildgebung umfasst eigenständiges CT der Wirbelsäule/Skeletts nach Myelographie und Myelographie.

Wann ist sie anwendbar?

Bei spezieller spinaler Fragestellung nach Abwägung der invasiven Punktion und geeigneter nichtinvasiver Alternativen; Gerinnung, Kontrastmittel und Nachbeobachtung sind zu beachten. Erforderliche Kernleistungen: Eigenständiges CT der Wirbelsäule/Skeletts nach Myelographie und Myelographie; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5280KernpositionMyelographie
GOÄ-Nr. 340Bedingt / alternativKontrastmitteleinbringung in den Liquorraum. Nur bei tatsächlich selbständiger Einbringung.
GOÄ-Nr. 5298Bedingt / alternativDigitalradiographie-Zuschlag
GOÄ-Nr. 5373KernpositionEigenständiges CT der Wirbelsäule/Skeletts nach Myelographie
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativErgänzende CT-Serie
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativQualifizierende computergestützte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5280: Myelographie.

GOÄ-Nummer 340: Kontrastmitteleinbringung in den Liquorraum; Nur bei tatsächlich selbständiger Einbringung..

GOÄ-Nummer 5298: Digitalradiographie-Zuschlag.

GOÄ-Nummer 5373: Eigenständiges CT der Wirbelsäule/Skeletts nach Myelographie.

GOÄ-Nummer 5376: Ergänzende CT-Serie.

GOÄ-Nummer 5377: Qualifizierende computergestützte Analyse einschließlich spezieller 3D-Rekonstruktion.

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

Liquorpunktion/Kontrastgabe

Myelographie

separater CT-Leistungsinhalt

CT-Serien

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.