Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung

HNO-Heilkunde · Rhinologie und Nasenchirurgie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie und Nasenchirurgie
GOÄ-Abrechnung für Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Der Eingriff umfasst rhinomanometrie und Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum.

Wann ist sie anwendbar?

Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Erforderliche Kernleistungen: Rhinomanometrie und Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417KernpositionRhinomanometrie. Objektive Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionEndoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1445Bedingt / alternativSubmuköse Septumresektion. Alternative operative Zielleistung entsprechend tatsächlichem Eingriff.
GOÄ-Nr. 1446Bedingt / alternativSubmuköse Septumresektion mit Resektion einer ausgedehnten knöchernen Leiste. Nur entsprechend der vollständigen amtlichen Legende; Alternative zu Nr. 1445.
GOÄ-Nr. 1447Bedingt / alternativPlastische Korrektur an Nasenseptum und Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung. Umfassende Zielleistung; insbesondere die gegebenenfalls eingeschlossenen Nrn. 1439, 1445, 1446 und 1456 nicht zusätzlich.
GOÄ-Nr. 1448Bedingt / alternativPlastische Korrektur an Nasenseptum, Weichteilen und knöchernem Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung. Umfassende Zielleistung; insbesondere die gegebenenfalls eingeschlossenen Nrn. 1439, 1445, 1446 und 1456 nicht zusätzlich.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1445

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: septum_operation
GOÄ 1446

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: septum_operation
GOÄ 1447

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: septorhinoplasty
GOÄ 1448

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: septorhinoplasty

Kombinationsregeln und Alternativen

Erforderliche Auswahlpositionen

1445
1446
1447
1448

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ sowie „Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1417: Objektive Funktionsmessung.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

funktionelle Beschwerden

Rhinomanometrie

Endoskopie

Operationsart

eingeschlossene Teilleistungen

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.