Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung
HNO-Heilkunde · Rhinologie und Nasenchirurgie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Klärt entzündliche, allergische und anatomische Ursachen einer behinderten Nasenatmung und bestimmt, ob Karenz, medikamentöse Behandlung oder ein Eingriff zielführend ist. Der Eingriff umfasst rhinomanometrie und Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum.
Wann ist sie anwendbar?
Bei persistierender Obstruktion, Rhinorrhö, Allergieverdacht oder rezidivierender Rhinosinusitis nach endoskopischer Befundung und gegebenenfalls objektiver Funktionsmessung. Erforderliche Kernleistungen: Rhinomanometrie und Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen beziehungsweise Nasenrachenraum; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Beratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1417 | Kernposition | Rhinomanometrie. Objektive Funktionsmessung. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Kernposition | Endoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
| GOÄ-Nr. 1445 | Bedingt / alternativ | Submuköse Septumresektion. Alternative operative Zielleistung entsprechend tatsächlichem Eingriff. |
| GOÄ-Nr. 1446 | Bedingt / alternativ | Submuköse Septumresektion mit Resektion einer ausgedehnten knöchernen Leiste. Nur entsprechend der vollständigen amtlichen Legende; Alternative zu Nr. 1445. |
| GO Ä-Nr. 1447 | Bedingt / alternativ | Plastische Korrektur an Nasenseptum und Weichteilen zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung. Umfassende Zielleistung; insbesondere die gegebenenfalls eingeschlossenen Nrn. 1439, 1445, 1446 und 1456 nicht zusätzlich. |
| GOÄ-Nr. 1448 | Bedingt / alternativ | Plastische Korrektur an Nasenseptum, Weichteilen und knöchernem Nasengerüst zur funktionellen Wiederherstellung der Nasenatmung. Umfassende Zielleistung; insbesondere die gegebenenfalls eingeschlossenen Nrn. 1439, 1445, 1446 und 1456 nicht zusätzlich. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Bedingte oder alternative Position
Kombinationsregeln und Alternativen
Erforderliche Auswahlpositionen
Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen
Davon abzugrenzen sind „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ sowie „Chronische Rhinosinusitis – Endoskopie, Rhinomanometrie und bilaterale Nebenhöhlensonografie“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417: Objektive Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
funktionelle Beschwerden
Rhinomanometrie
Endoskopie
Operationsart
eingeschlossene Teilleistungen
Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall
1.
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Ähnliche Abrechnungsfälle
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
