Welche GOÄ-Ziffern sind für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ in Betracht?
Für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 385 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 386 und GOÄ-Nr. 387 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ stehen allergische Rhinitis, Heuschnupfen, Pricktest, Allergie, Rhinomanometrie. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 6 | Kernposition | Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund. |
| GOÄ-Nr. 1417 | Kernposition | Apparative Ausgangs-/Funktionsmessung. |
| GOÄ-Nr. 1418 | Bedingt / alternativ | Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466. |
| GOÄ-Nr. 385 | Kernposition | Je tatsächlich durchgeführtem Test; Testmittel sind mit der Gebühr abgegolten. |
| GOÄ-Nr. 386 | Bedingt / alternativ | Gestaffelte Fortsetzung nach Nr. 385, nicht Alternative. |
| GOÄ-Nr. 387 | Bedingt / alternativ | Gestaffelte Fortsetzung nach Nrn. 385/386, nicht Alternative. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
Kernposition der Kombination
Apparative Ausgangs-/Funktionsmessung.
Bedingte oder alternative Position
Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
Kernposition der Kombination
Je tatsächlich durchgeführtem Test; Testmittel sind mit der Gebühr abgegolten.
Bedingte oder alternative Position
Gestaffelte Fortsetzung nach Nr. 385, nicht Alternative.
Bedingte oder alternative Position
Gestaffelte Fortsetzung nach Nrn. 385/386, nicht Alternative.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung“ sowie „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: allergische Rhinitis, Heuschnupfen, Pricktest, Allergie
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417: Apparative Ausgangs-/Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 385: Je tatsächlich durchgeführtem Test; Testmittel sind mit der Gebühr abgegolten.
Allergieanamnese
HNO-/Endoskopiebefund
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1417 (Apparative Ausgangs-/Funktionsmessung); GOÄ-Nr. 385 (Je tatsächlich durchgeführtem Test; Testmittel sind mit der Gebühr abgegolten). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
HNO-Heilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 385 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1418, GOÄ-Nr. 386 und GOÄ-Nr. 387 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 385. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung“ sowie „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
