Welche GOÄ-Ziffern sind für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ in Betracht?
Für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 380 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 381, GOÄ-Nr. 382 und GOÄ-Nr. 75 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ stehen Epikutantest, Kontaktallergie, Pflastertest, Kosmetika, Ohrpassstück. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig. |
| GOÄ-Nr. 5 | Kernposition | Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 380 | Kernposition | Je tatsächlich durchgeführtem Test. |
| GOÄ-Nr. 381 | Bedingt / alternativ | Gestaffelte Fortsetzung, nicht Alternative. |
| GOÄ-Nr. 382 | Bedingt / alternativ | Gestaffelte Fortsetzung, nicht Alternative. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Kernposition der Kombination
Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
Bedingte oder alternative Position
Gestaffelte Fortsetzung, nicht Alternative.
Bedingte oder alternative Position
Gestaffelte Fortsetzung, nicht Alternative.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei eigenständigem ausführlichem Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; einfacher Befundbericht ist abgegolten.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ sowie „Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Epikutantest, Kontaktallergie, Pflastertest, Kosmetika
Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik
GOÄ-Nr. 5: Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8.
GOÄ-Nr. 380: Je tatsächlich durchgeführtem Test.
Exposition
Haut-/Schleimhautbefund
Testsubstanzen
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 5 (Gezielte Untersuchung des betroffenen Bereichs; nicht neben Nr. 6, 7 oder 8); GOÄ-Nr. 380 (Je tatsächlich durchgeführtem Test). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung
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Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Halslymphknoten oder zervikale Raumforderung – HNO-Untersuchung, Sonografie und Punktion
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 380. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Kontaktallergische Reaktion im HNO-Bereich – gestaffelte Epikutantestung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Allergische Rhinitis – HNO-Diagnostik, Rhinomanometrie und gestaffelte Pricktestung“ sowie „Nasaler Allergenprovokationstest – klinisch oder mit mehrfacher apparativer Registrierung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
