Welche GOÄ-Ziffern sind für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe HNO-Heilkunde für das Thema „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“.

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie und Nasenchirurgie
PrüfmaßstabLeistungsinhalt, Ausschlüsse und Dokumentation einzeln prüfen
GOÄ-Abrechnung für Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ in Betracht?

Für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1430, GOÄ-Nr. 1438, GOÄ-Nr. A2382-TURBINOPLASTIK und GOÄ-Nr. 483 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ stehen Nasenmuschelhypertrophie, Conchotomie, Turbinoplastik, Nasenatmung, Muschelkaustik. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere betroffene HNO-Region, Seitenbezug, vollständiger Funktions- oder Organstatus, eingesetztes Messverfahren und operative Teilschritte maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativNur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionNur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417KernpositionApparative Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionRigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1430Bedingt / alternativNur wenn der konkret erbrachte Eingriff der originären Leistungslegende entspricht.
GOÄ-Nr. 1438Bedingt / alternativFür konventionelle Muschelteilresektion/Muschelkappung/Turbinektomie; nicht für eine schleimhautschonende Turbinoplastik.
GOÄ-Nr. A2382-TURBINOPLASTIKBedingt / alternativBÄK-Konsens: z. B. Turbinoplastik oder Legler-Verfahren; alle an dieser Muschel erforderlichen Maßnahmen an Schleimhaut, Weichteilen und gegebenenfalls Knochen sind umfasst.
GOÄ-Nr. 483Bedingt / alternativNur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

GOÄ 6

Kernposition der Kombination

Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ 1417

Kernposition der Kombination

Apparative Funktionsmessung.

GOÄ 1418

Kernposition der Kombination

Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

GOÄ 1430

Bedingte oder alternative Position

Nur wenn der konkret erbrachte Eingriff der originären Leistungslegende entspricht.

Abrechnungsalternative: turbinate_operation
GOÄ 1438

Bedingte oder alternative Position

Für konventionelle Muschelteilresektion/Muschelkappung/Turbinektomie; nicht für eine schleimhautschonende Turbinoplastik.

Abrechnungsalternative: turbinate_operation_method
GOÄ A2382-TURBINOPLASTIK

Bedingte oder alternative Position

BÄK-Konsens: z. B. Turbinoplastik oder Legler-Verfahren; alle an dieser Muschel erforderlichen Maßnahmen an Schleimhaut, Weichteilen und gegebenenfalls Knochen sind umfasst.

Analog bewertet zu: 2382
Abrechnungsalternative: turbinate_operation_method
GOÄ 483

Bedingte oder alternative Position

Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“?

Hinweise zur Kombination

Konventionelle Muschelabtragung nach Nr. 1438 und schleimhautschonende Turbinoplastik analog Nr. 2382 sind methodenabhängige Alternativen, nicht automatisch kumulativ.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Seite und Muschel
präoperative Funktion
Endoskopie
Operationsmethode
Anästhesie

Erforderliche Auswahlpositionen

1430
1438
A2382-TURBINOPLASTIK

Wie grenzt sich „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung“ sowie „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Nasenmuschelhypertrophie, Conchotomie, Turbinoplastik, Nasenatmung

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1417: Apparative Funktionsmessung.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Seite und Muschel

präoperative Funktion

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 6 (Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider…); GOÄ-Nr. 1417 (Apparative Funktionsmessung); GOÄ-Nr. 1418 (Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Orientierende Einzelprüfungen erfüllen nicht automatisch den Umfang einer vollständigen HNO-Funktions- oder Organuntersuchung.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

Welche HNO-Heilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?

Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.

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Für „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 1418 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 1430, GOÄ-Nr. 1438, GOÄ-Nr. A2382-TURBINOPLASTIK und GOÄ-Nr. 483 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 1417 und GOÄ-Nr. 1418. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung“ sowie „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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