Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung

HNO-Heilkunde · Rhinologie und Nasenchirurgie

FachgruppeHNO-Heilkunde
ThemenbereichRhinologie und Nasenchirurgie
GOÄ-Abrechnung für Nasenmuschelhypertrophie – Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Verkleinert hypertrophes Nasenmuschelgewebe nach dokumentierter Funktionsdiagnostik, um den nasalen Atemweg zu erweitern und dabei die schleimhauttragende Funktion möglichst zu erhalten. Der Eingriff umfasst funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei dauerhaft behinderter Nasenatmung durch nachgewiesene Muschelhyperplasie trotz angemessener konservativer Behandlung; Endoskopie und Funktionsbefund müssen andere wesentliche Ursachen wie Septumabweichung, Polypen oder Tumor einordnen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Funktionsdiagnostik und operative Muschelbehandlung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.
GOÄ-Nr. 6KernpositionVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems – hier HNO. Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.
GOÄ-Nr. 1417KernpositionRhinomanometrie. Apparative Funktionsmessung.
GOÄ-Nr. 1418KernpositionEndoskopische Untersuchung von Nasenhaupthöhlen und/oder Nasenrachenraum. Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.
GOÄ-Nr. 1430Bedingt / alternativOperativer Eingriff in der Nase, beispielsweise Muschelfrakturierung, Muschelquetschung oder Kaltkaustik. Nur wenn der konkret erbrachte Eingriff der originären Leistungslegende entspricht.
GOÄ-Nr. 1438Bedingt / alternativTeilweise oder vollständige Abtragung einer Nasenmuschel. Für konventionelle Muschelteilresektion/Muschelkappung/Turbinektomie; nicht für eine schleimhautschonende Turbinoplastik.
GOÄ-Nr. A2382-TURBINOPLASTIKBedingt / alternativSchleimhautschonende plastische Operation an der Nasenmuschel – analog Nr. 2382. BÄK-Konsens: z. B. Turbinoplastik oder Legler-Verfahren; alle an dieser Muschel erforderlichen Maßnahmen an Schleimhaut, Weichteilen und gegebenenfalls Knochen sind umfasst.
GOÄ-Nr. 483Bedingt / alternativLokalanästhesie der tieferen Nasenabschnitte. Nur bei tatsächlicher, eigenständiger Oberflächen-/Lokalanästhesie entsprechend der Leistungslegende.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 1430

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: turbinate_operation
GOÄ 1438

Bedingte oder alternative Position

Abrechnungsalternative: turbinate_operation_method
GOÄ A2382-TURBINOPLASTIK

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 2382
Abrechnungsalternative: turbinate_operation_method

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Konventionelle Muschelabtragung nach Nr. 1438 und schleimhautschonende Turbinoplastik analog Nr. 2382 sind methodenabhängige Alternativen, nicht automatisch kumulativ.

Erforderliche Auswahlpositionen

1430
1438
A2382-TURBINOPLASTIK

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Septumdeviation – funktionelle Diagnostik und operative Septumbehandlung“ sowie „Nasenpolyp – endoskopische Diagnostik und operative Abtragung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Seite und Organregion, vollständiger Untersuchungsumfang, Messparameter, Befund und gegebenenfalls Operationstechnik

GOÄ-Nr. 6: Nur bei vollständiger HNO-Untersuchung einschließlich Inspektion von Nase/Nasenhöhle, Rachen, beider Ohren/Gehörgänge/Trommelfelle und indirekter Kehlkopfspiegelung; nicht für einen bloßen Teilbefund.

GOÄ-Nr. 1417: Apparative Funktionsmessung.

GOÄ-Nr. 1418: Rigid oder flexibel; Untersuchung kann die Stimmlippen mit umfassen. Nicht neben Nr. 1466.

Seite und Muschel

präoperative Funktion

Endoskopie

Operationsmethode

Anästhesie

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei eigenständigem Beratungsinhalt; im Behandlungsfall neben Leistungen der Abschnitte C bis O nur einmal berechnungsfähig.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.