Kardiorenales Syndrom mit eigenständiger kardialer und renaler Diagnostik

Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Ordnet die wechselseitige Verschlechterung von Herz- und Nierenfunktion ein und steuert Entstauung, Blutdruck- und Arzneimitteltherapie anhand beider Organsysteme. Die Abklärung umfasst ruhe-EKG und Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Herzinsuffizienz mit Nierenfunktionsänderung beziehungsweise Volumenüberlastung; Gewichts-, Stauungs-, Blutdruck-, Elektrolyt- und Kreatininverlauf sind gemeinsam zu bewerten. Erforderliche Kernleistungen: Ruhe-EKG und Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8.
GOÄ-Nr. 651KernpositionElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe mit Extremitäten- und Brustwandableitungen, mindestens neun Ableitungen. Eigenständiges diagnostisches Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen und Befundung; kein bloßes Monitorbild. Nicht neben Nr. 650, 652 oder 653.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation, einschließlich Nr. 423. Nur bei vollständiger, selbständig indizierter Doppler-Echokardiographie und entsprechender Qualifikation; Nr. 422/423 enthalten. EKG-Kontrollableitung enthalten; Nr. 651 nur für gesondertes diagnostisches Ruhe-EKG.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZuschlag zu Nr. 424 bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Nur bei gesondert tatsächlich angewandtem cw-Doppler zur Nr. 424; einmal je Sitzung, Faktor 1,0.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZuschlag zu Nr. 424 bei zusätzlicher Farbkodierung. Nur bei tatsächlich zusätzlicher Farbkodierung zu Nr. 424; einmal je Sitzung, Faktor 1,0.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3584.H1Bedingt / alternativHarnstoff (Harnstoff-N, BUN). Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3557Bedingt / alternativKalium. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 3558Bedingt / alternativNatrium. Material: Serum/Plasma.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en): Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut. Nur gesondert indizierte Sauerstoffsättigungsmessung, nicht bereits Bestandteil einer anderen berechneten Untersuchung.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase.
GOÄ-Nr. 4069Bedingt / alternativHormonbestimmung mit ähnlichem methodischem Aufwand, Ligandenassay, hier NT-proBNP. Hier NT-proBNP bei konkreter Herzinsuffizienz-/Dyspnoefragestellung und passender Ligandenassaymethode mit entsprechendem Aufwand. Parameter in Rechnung angeben. Nierenfunktion bei klinischer Interpretation berücksichtigen; keine Doppelbestimmung mit anderem gleichwertigem Verfahren ohne eigene Fragestellung. Material: Serum.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..

GOÄ-Nummer 651: Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe mit Extremitäten- und Brustwandableitungen, mindestens neun Ableitungen; Eigenständiges diagnostisches Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen und Befundung; kein bloßes Monitorbild. Nicht neben Nr. 650, 652 oder 653..

GOÄ-Nummer 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation, einschließlich Nr. 423; Nur bei vollständiger, selbständig indizierter Doppler-Echokardiographie und entsprechender Qualifikation; Nr. 422/423 enthalten. EKG-Kontrollableitung enthalten; Nr. 651 nur für gesondertes diagnostisches Ruhe-EKG..

GOÄ-Nummer 405: Zuschlag zu Nr. 424 bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler; Nur bei gesondert tatsächlich angewandtem cw-Doppler zur Nr. 424; einmal je Sitzung, Faktor 1,0..

GOÄ-Nummer 406: Zuschlag zu Nr. 424 bei zusätzlicher Farbkodierung; Nur bei tatsächlich zusätzlicher Farbkodierung zu Nr. 424; einmal je Sitzung, Faktor 1,0..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3584.H1: Harnstoff (Harnstoff-N, BUN); Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..

GOÄ-Nummer 602: Oxymetrische Untersuchung(en): Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut; Nur gesondert indizierte Sauerstoffsättigungsmessung, nicht bereits Bestandteil einer anderen berechneten Untersuchung..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..

GOÄ-Nummer 4069: Hormonbestimmung mit ähnlichem methodischem Aufwand, Ligandenassay, hier NT-proBNP; Hier NT-proBNP bei konkreter Herzinsuffizienz-/Dyspnoefragestellung und passender Ligandenassaymethode mit entsprechendem Aufwand. Parameter in Rechnung angeben. Nierenfunktion bei klinischer Interpretation berücksichtigen; keine Doppelbestimmung mit anderem gleichwertigem Verfahren ohne eigene Fragestellung. Material: Serum..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.