Neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Nierenerkrankung: Erörterung und …
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Ordnet Nierenfunktion, Urinbefund, Blutdruck, Medikation und Progressionsrisiko für eine verständliche nephrologische Therapieentscheidung ein. Die ärztliche Bewertung umfasst neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Nierenerkrankung: Erörterung und Untersuchung.
Wann ist sie anwendbar?
Bei neuer, verschlechterter oder erklärungsbedürftiger Nierenerkrankung; Untersuchungsumfang und Gesprächsdauer müssen dem konkreten Befund und der Tragweite entsprechen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Neu festgestellte oder erheblich verschlimmerte Nierenerkrankung: Erörterung und Untersuchung.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 34 | Kernposition | Erörterung der Auswirkungen einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung auf die Lebensgestaltung. Mindestens 20 Minuten und unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Krankheit. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30. Nicht automatisch für jedes Gespräch über CKD oder Dialyse. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7. Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung. |
| GOÄ-Nr. 76 | Bedingt / alternativ | Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan. Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht. Nur wenn zusätzlich ein individueller schriftlicher nephrologischer Ernährungsplan erstellt wurde. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Kernposition der Kombination
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 34: Erörterung der Auswirkungen einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Erkrankung auf die Lebensgestaltung; Mindestens 20 Minuten und unmittelbarer Zusammenhang mit Feststellung oder erheblicher Verschlimmerung einer nachhaltig lebensverändernden oder lebensbedrohenden Krankheit. Höchstens zweimal innerhalb von sechs Monaten; nicht neben Nr. 1, 3, 4, 15 oder 30. Nicht automatisch für jedes Gespräch über CKD oder Dialyse.; Zeitbezug: mindestens 20 Minuten.
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines Organsystems nach Nr. 7; Nur bei vollständiger körperlicher Untersuchung mindestens eines in der Legende genannten Organsystems: in diesen Ketten Brustorgane mit Herz-/Lungenauskultation, Perkussion und Blutdruckmessung oder sämtliche Bauchorgane einschließlich Bruchpforten/Nierenlager. Isoliertes Abklopfen der Nierenlager genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8..
GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..
GOÄ-Nummer 76: Schriftlicher, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellter Diätplan; Nur ein tatsächlich schriftlich ausgearbeiteter, individueller Diätplan; allgemeines Merkblatt oder mündliche Ernährungsberatung genügt nicht. Nur wenn zusätzlich ein individueller schriftlicher nephrologischer Ernährungsplan erstellt wurde..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
