Gefäßmapping vor Shuntanlage bzw. selbständige diagnostische Gefäßuntersuchung

Abrechnungshinweise für Nephrologie

FachgruppeNephrologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 6, GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 60 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Gefäßmapping vor Shuntanlage bzw. selbständige diagnostische Gefäßuntersuchung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Kartiert Arterien und Venen vor Dialyseshuntanlage und identifiziert geeignete Gefäßabschnitte sowie Stenosen für eine dauerhafte Zugangsfunktion. Die Bildgebung umfasst ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs und Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens.

Wann ist sie anwendbar?

Vor geplanter AV-Fistel beziehungsweise bei konkreter Zugangsfrage; Durchmesser, Verlauf, Komprimierbarkeit und zentrale Abflussprobleme sind seitenbezogen zu dokumentieren. Erforderliche Kernleistungen: Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs und Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 6Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 6. Vollständigen Leistungsumfang dokumentieren. Beim Nieren-/Harnwegsstatus insbesondere Nierenlager und Unterbauch, äußeres Genitale, Digitaluntersuchung des Enddarms und die geschlechtsspezifischen Bestandteile nach GOÄ; reine Nierenlagerprüfung oder Sonographie genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8. Hier nur bei zusätzlich vollständig erhobenem Gefäßstatus nach Nr. 6; lokaler Armstatus allein genügt nicht.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Gefäße der rechten oberen Extremität.
GOÄ-Nr. 401KernpositionZuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung. Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist.
GOÄ-Nr. 420KernpositionUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Gefäße der linken oberen Extremität.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativKonsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Kernposition der Kombination

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Eigenständige ärztliche Beratung. Neben Leistungen C–O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 6: Vollständige körperliche Untersuchung eines Organsystems nach Nr. 6; Vollständigen Leistungsumfang dokumentieren. Beim Nieren-/Harnwegsstatus insbesondere Nierenlager und Unterbauch, äußeres Genitale, Digitaluntersuchung des Enddarms und die geschlechtsspezifischen Bestandteile nach GOÄ; reine Nierenlagerprüfung oder Sonographie genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 7 oder 8. Hier nur bei zusätzlich vollständig erhobenem Gefäßstatus nach Nr. 6; lokaler Armstatus allein genügt nicht..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: Gefäße der rechten oberen Extremität..

GOÄ-Nummer 401: Zuschlag bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens – gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung; Nur bei tatsächlich zusätzlich ausgeführtem Duplex-Verfahren zu Nr. 410–418; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Fragestellung und untersuchte Gefäße dokumentieren..

GOÄ-Nummer 404: Zuschlag bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse zu dopplersonographischen Leistungen – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation; Nur bei zusätzlicher tatsächlicher Frequenzspektrumanalyse mit graphischer/Bilddokumentation; einmal je Sitzung und nur Faktor 1,0. Ein bloßes Farbbild genügt nicht. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Die erforderliche dopplersonographische Grundleistung muss tatsächlich erbracht sein; in den hier enthaltenen Organduplexketten zusammen mit Nr. 410 und 401. Nur wenn die zusätzliche Spektralanalyse tatsächlich dokumentiert ist..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Gefäße der linken oberen Extremität..

GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden, epikritischer Bewertung und gegebenenfalls Therapie; Nur eigenständiger ausführlicher Bericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; kein einfacher Labor-, Sonographie- oder Entlassungsbefund und keine bloße Überweisung..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.