Stationäre nephrologische Visite mit selbständig indizierter Nieren- und Labordiagnostik
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Bewertet im stationären Verlauf Nierenfunktion, Volumen und Elektrolyte neu und passt Diagnostik beziehungsweise Therapie an eine dokumentierte Zustandsänderung an. Die Labordiagnostik umfasst visite im Krankenhaus und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.
Wann ist sie anwendbar?
Bei stationär behandlungsbedürftiger Nierenerkrankung; eine Zweitvisite setzt einen erneuten medizinischen Anlass beziehungsweise veränderten Befund voraus. Erforderliche Kernleistungen: Visite im Krankenhaus und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 45 | Kernposition | Visite im Krankenhaus. Persönlich durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter; keine weiteren B-Leistungen in derselben Visite. Kein Ansatz für bereits durch Nr. 790–793 eingeschlossene Dialysebetreuung. |
| GOÄ-Nr. 410 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines Organs. Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere. |
| GOÄ-Nr. 420 | Kernposition | Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418. Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase. |
| GOÄ-Nr. 250 | Bedingt / alternativ | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3584.H1 | Bedingt / alternativ | Harnstoff (Harnstoff-N, BUN). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3558 | Bedingt / alternativ | Natrium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Bedingt / alternativ | Blutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut. |
| GOÄ-Nr. 3652 | Bedingt / alternativ | Streifentest im Urin, auch mit Mehrfachreagenzträger. Nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Streifentest; einmal für Mehrfachreagenzträger. |
| GOÄ-Nr. 3653 | Bedingt / alternativ | Urinsediment, mikroskopisch. Tatsächliche mikroskopische Sedimentuntersuchung; nicht zusätzlich zu Nr. 3651/3532 oder Nr. 3531 für dasselbe Material. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 45: Visite im Krankenhaus; Persönlich durch liquidationsberechtigten Krankenhausarzt oder ständigen ärztlichen Vertreter; keine weiteren B-Leistungen in derselben Visite. Kein Ansatz für bereits durch Nr. 790–793 eingeschlossene Dialysebetreuung..
GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Nur vollständige Organuntersuchung in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Einmal je Sitzung. Nicht zusätzlich Nr. 412–418. Organ: rechte Niere..
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: linke Niere..
GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung eines weiteren Organs im Anschluss an Nr. 410 bis 418; Je zusätzlich selbständig untersuchtem Organ in mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; Organ in Rechnung nennen. Insgesamt maximal dreimal pro Sitzung, auch bei mehreren Ketten. Bloße Mitdarstellung eines Nachbarorgans genügt nicht. Nur im Anschluss an eine berechenbare Grundleistung nach Nr. 410–418 derselben Sitzung; in diesen Ketten Nr. 410. Zusätzliches Organ: Harnblase..
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3584.H1: Harnstoff (Harnstoff-N, BUN); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3558: Natrium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut..
GOÄ-Nummer 3652: Streifentest im Urin, auch mit Mehrfachreagenzträger; Nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Streifentest; einmal für Mehrfachreagenzträger..
GOÄ-Nummer 3653: Urinsediment, mikroskopisch; Tatsächliche mikroskopische Sedimentuntersuchung; nicht zusätzlich zu Nr. 3651/3532 oder Nr. 3531 für dasselbe Material..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
