Basisabklärung einer Nierenschädigung
Abrechnungshinweise für Nephrologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erkennt eine zeitkritische renale Schädigung durch Mikroangiopathie beziehungsweise Muskelzerfall und verbindet Nierenbefunde mit Hämolyse- oder Muskelschadensmarkern. Die Abklärung umfasst blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch.
Wann ist sie anwendbar?
Bei akuter Nierenschädigung mit Thrombozytopenie/Hämolyse beziehungsweise stark erhöhter CK und passendem Kontext; Elektrolyte und Organbedrohung bestimmen die Dringlichkeit. Erforderliche Kernleistungen: Blutbild und Blutbildbestandteile und Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile. Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut. |
| GOÄ-Nr. 3680 | Kernposition | Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch. Material: Blutausstrich. Gezielte Fragmentozytensuche bei Verdacht auf mikroangiopathische Hämolyse. |
| GOÄ-Nr. 3597.H1 | Kernposition | Laktatdehydrogenase (LDH). Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3747 | Kernposition | Haptoglobin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3552 | Bedingt / alternativ | Retikulozytenzahl. Material: EDTA-Blut. |
| GOÄ-Nr. 3581.H1 | Bedingt / alternativ | Bilirubin, gesamt. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3557 | Bedingt / alternativ | Kalium. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3969 | Bedingt / alternativ | Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 3971 | Bedingt / alternativ | Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. Material: Serum/Plasma. |
| GOÄ-Nr. 60 | Bedingt / alternativ | Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt. Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung. |
| GOÄ-Nr. 3997 | Bedingt / alternativ | Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest) mit mindestens zwei Antiseren. Tatsächlicher direkter Coombstest mit mindestens zwei Antiseren. Keine zusätzliche Gebühr allein pro enthaltenem Antiserum. Hier gezielt zur Abklärung einer möglichen immunvermittelten Hämolyse; ersetzt keine ADAMTS13-Diagnostik bei entsprechender TMA-Fragestellung. Material: EDTA-Vollblut. Bei differenzialdiagnostischer Frage nach immunvermittelter Hämolyse. Die Kette bildet nur die Basisabklärung ab; indikationsgerechte ADAMTS13-/weitere Spezialdiagnostik gesondert methoden- und gebührenbezogen zuordnen. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächliche Venenpunktion zur Blutentnahme. Nicht für Entnahme aus bereits liegender Kanüle/liegendem Katheter und nicht für die identische Punktion einer Infusion. Nur einmal je tatsächlich gesonderter Entnahme, unabhängig von Röhrchen- oder Parameterzahl. Für Nr. 250 gilt der reduzierte Gebührenrahmen bis 2,5-fach mit Schwelle 1,8-fach (§ 5 Abs. 3); Labor-Materialentnahme aus einem bereits liegenden Zugang bleibt nach M, Allgemeine Bestimmung 4 ausgeschlossen..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Nur einmal aus demselben Probenmaterial, auch wenn mehrere enthaltene Blutbildparameter bestimmt werden; keine zusätzlichen Gebühren allein für Hb, Hämatokrit, Zellzahlen oder berechnete Indizes. Material: EDTA-Blut..
GOÄ-Nummer 3680: Differenzierung des Blutausstrichs, mikroskopisch; Material: Blutausstrich. Gezielte Fragmentozytensuche bei Verdacht auf mikroangiopathische Hämolyse..
GOÄ-Nummer 3597.H1: Laktatdehydrogenase (LDH); Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3747: Haptoglobin, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3552: Retikulozytenzahl; Material: EDTA-Blut..
GOÄ-Nummer 3581.H1: Bilirubin, gesamt; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3557: Kalium; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3969: Komplementfaktor C3, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 3971: Komplementfaktor C4, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; Material: Serum/Plasma..
GOÄ-Nummer 60: Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt; Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem weiteren liquidationsberechtigten Arzt; persönliche Befassung mit dem Patienten bzw. seiner Erkrankung und Inhalt/Partner dokumentieren. Nicht für Routinebesprechungen, Visiten, Übergaben oder bloße Befundübermittlung..
GOÄ-Nummer 3997: Direkter Anti-Humanglobulin-Test (direkter Coombstest) mit mindestens zwei Antiseren; Tatsächlicher direkter Coombstest mit mindestens zwei Antiseren. Keine zusätzliche Gebühr allein pro enthaltenem Antiserum. Hier gezielt zur Abklärung einer möglichen immunvermittelten Hämolyse; ersetzt keine ADAMTS13-Diagnostik bei entsprechender TMA-Fragestellung. Material: EDTA-Vollblut. Bei differenzialdiagnostischer Frage nach immunvermittelter Hämolyse. Die Kette bildet nur die Basisabklärung ab; indikationsgerechte ADAMTS13-/weitere Spezialdiagnostik gesondert methoden- und gebührenbezogen zuordnen..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
