Gezielte HIT-Abklärung mit Thrombozytenzahl, Immunassay und bedingtem HIPA
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Prüft bei Thrombozytenabfall unter Heparin zunächst die klinische Wahrscheinlichkeit und bestätigt relevante Antikörper bei Bedarf mit Immun- und Funktionstest. Die Abklärung umfasst gezielte HIT-Abklärung mit Thrombozytenzahl, Immunassay und bedingtem HIPA.
Wann ist sie anwendbar?
Bei zeitlich passendem Thrombozytenabfall oder neuer Thrombose unter Heparin; Teststufe und sofortige therapeutische Konsequenz richten sich nach klinischem Vorhersagewert. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Gezielte HIT-Abklärung mit Thrombozytenzahl, Immunassay und bedingtem HIPA.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile. Tatsächlich bestimmter Blutbildparameterumfang einschließlich der hier benötigten Thrombozytenzahl dokumentieren; 3550 einmal für die erbrachte Blutbild-/Thrombozytenuntersuchung, nicht je Einzelparameter. Keine pauschale Wiederholung bereits vorliegender Messungen. |
| GOÄ-Nr. A3950 | Bedingt / alternativ | PF4/Heparin-Antikörperbestimmung mittels Immunassay, dokumentierte Analogvariante. Nur bei klinisch begründetem HIT-Verdacht und tatsächlich durchgeführtem immunologischem Antikörpertest, z. B. dem im Greifswalder Verzeichnis genannten ELISA. Die Universität nennt 3950; die Direktlegende beschreibt Plättchenfaktor, nicht den Antikörper. Deshalb hier ausdrücklich individuelle Analogie. Test inklusive enthaltener Doppelbestimmung/Kalibration, nicht je Kontrolle; kein pauschales zweites Immunassay für denselben Nachweis. Individuelle Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ prüfen; Rechnung nach § 12 Abs. 4 mit tatsächlicher Leistung, dem Hinweis „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der Vergleichsleistung: 3950 – Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Faktor. |
| GOÄ-Nr. 3995 | Bedingt / alternativ | Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 1 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren. |
| GOÄ-Nr. 3995 | Bedingt / alternativ | Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 2 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren. |
| GOÄ-Nr. 3995 | Bedingt / alternativ | Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 3 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren. |
| GOÄ-Nr. 3995 | Bedingt / alternativ | Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden. Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 4 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Weitere Angaben zu den Positionen
Bedingte oder alternative Position
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Tatsächlich bestimmter Blutbildparameterumfang einschließlich der hier benötigten Thrombozytenzahl dokumentieren; 3550 einmal für die erbrachte Blutbild-/Thrombozytenuntersuchung, nicht je Einzelparameter. Keine pauschale Wiederholung bereits vorliegender Messungen..
GOÄ-Nummer A3950: PF4/Heparin-Antikörperbestimmung mittels Immunassay, dokumentierte Analogvariante; Nur bei klinisch begründetem HIT-Verdacht und tatsächlich durchgeführtem immunologischem Antikörpertest, z. B. dem im Greifswalder Verzeichnis genannten ELISA. Die Universität nennt 3950; die Direktlegende beschreibt Plättchenfaktor, nicht den Antikörper. Deshalb hier ausdrücklich individuelle Analogie. Test inklusive enthaltener Doppelbestimmung/Kalibration, nicht je Kontrolle; kein pauschales zweites Immunassay für denselben Nachweis. Individuelle Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ prüfen; Rechnung nach § 12 Abs. 4 mit tatsächlicher Leistung, dem Hinweis „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der Vergleichsleistung: 3950 – Plättchenfaktor (3, 4), Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, je Faktor.; Erforderlicher Rechnungstext: PF4/Heparin-Antikörperbestimmung mittels Immunassay, dokumentierte Analogvariante.
GOÄ-Nummer 3995: Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden; Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 1 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren..
GOÄ-Nummer 3995: Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden; Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 2 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren..
GOÄ-Nummer 3995: Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden; Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 3 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren..
GOÄ-Nummer 3995: Qualitativer Nachweis von Antikörpern gegen Leukozyten- oder Thrombozytenantigene mittels Fluoreszenzimmunoassay (bis zu zwei Titerstufen) oder ähnlicher Untersuchungsmethoden; Nur bei tatsächlich indiziertem und vollständig durchgeführtem HIPA-Funktionstest entsprechend der dokumentierten Greifswalder Methode. Ansatz 4 von vier getrennten Testzellansätzen; der dortige Gebührenansatz lautet viermal 3995 pro vollständigem Test. Nicht vier unabhängige Screeningtests und keine zusätzlichen Ansätze je Heparinkonzentration, Kontrollstufe oder Ablesung. Methodische Gleichartigkeit zur Direktlegende einschließlich „ähnlicher Untersuchungsmethoden“ und tatsächliche Berechnungsfähigkeit des Leistungserbringers prüfen. Die vier HIPA-Positionen in diesem Beispiel gehören gemeinsam zum vollständigen Verfahren..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
