Gezielte molekulargenetische Thrombophiliediagnostik mittels PCR und Sonden

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 250 und GOÄ-Nr. 3920
GOÄ-Abrechnung für Gezielte molekulargenetische Thrombophiliediagnostik mittels PCR und Sonden

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sucht gezielt nach erblichen oder erworbenen Gerinnungsrisiken, wenn das Ergebnis Beratung, Therapiedauer oder Familienabklärung tatsächlich verändern kann. Die Abklärung umfasst identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausgewählter Thrombosekonstellation statt unselektiertem Screening; Akutereignis und Antikoagulanzien können funktionelle Tests verfälschen, genetische Tests benötigen informierte Einordnung. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Gezielte molekulargenetische Thrombophiliediagnostik mittels PCR und Sonden.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen.
GOÄ-Nr. 3920KernpositionIsolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial. Tatsächliche Isolierung humaner Nukleinsäuren aus einer Probe; nicht für jede untersuchte Mutation erneut. Genetische Einwilligungs-/Beratungspflichten beachten. Keine pauschale genetische Untersuchung nach jeder Thrombose.
GOÄ-Nr. 3922Bedingt / alternativAmplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR). Tatsächlich eigenständige PCR für F5-Leiden, nur bei entsprechender Indikation. Bei gemeinsamem Multiplex-Ansatz nicht für jedes Ziel erneut berechnen.
GOÄ-Nr. 3924Bedingt / alternativIdentifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde. Tatsächlich eingesetzte spezifische Sonde für F5-Leiden mit Hybridisierung und Detektion; nicht pro Fluoreszenzkanal oder Kontrollreaktion vervielfachen.
GOÄ-Nr. 3922Bedingt / alternativAmplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR). Nur zusätzlich tatsächlich eigenständige PCR für F2-G20210A bei zusätzlicher Indikation; keine zweite Gebühr für bloßes zweites Ziel derselben Multiplex-PCR.
GOÄ-Nr. 3924Bedingt / alternativIdentifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde. Nur zusätzlich tatsächlich getrennte F2-spezifische Sonde mit Hybridisierung/Detektion. Sonde und Ziel in der Rechnung nennen.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen..

GOÄ-Nummer 3920: Isolierung von humanen Nukleinsäuren aus Untersuchungsmaterial; Tatsächliche Isolierung humaner Nukleinsäuren aus einer Probe; nicht für jede untersuchte Mutation erneut. Genetische Einwilligungs-/Beratungspflichten beachten. Keine pauschale genetische Untersuchung nach jeder Thrombose..

GOÄ-Nummer 3922: Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR); Tatsächlich eigenständige PCR für F5-Leiden, nur bei entsprechender Indikation. Bei gemeinsamem Multiplex-Ansatz nicht für jedes Ziel erneut berechnen..

GOÄ-Nummer 3924: Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde; Tatsächlich eingesetzte spezifische Sonde für F5-Leiden mit Hybridisierung und Detektion; nicht pro Fluoreszenzkanal oder Kontrollreaktion vervielfachen..

GOÄ-Nummer 3922: Amplifikation von humanen Nukleinsäuren oder Nukleinsäurefragmenten mit Polymerasekettenreaktion (PCR); Nur zusätzlich tatsächlich eigenständige PCR für F2-G20210A bei zusätzlicher Indikation; keine zweite Gebühr für bloßes zweites Ziel derselben Multiplex-PCR..

GOÄ-Nummer 3924: Identifizierung von humanen Nukleinsäurefragmenten durch Hybridisierung mit radioaktiv oder nichtradioaktiv markierten Sonden und nachfolgender Detektion, je Sonde; Nur zusätzlich tatsächlich getrennte F2-spezifische Sonde mit Hybridisierung/Detektion. Sonde und Ziel in der Rechnung nennen..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.