Gezielte Thrombophiliediagnostik: natürliche Inhibitoren und bedingte APC-Resistenz

Abrechnungshinweise für Phlebologie

FachgruppePhlebologie
KernpositionenGOÄ-Nr. 250
GOÄ-Abrechnung für Gezielte Thrombophiliediagnostik: natürliche Inhibitoren und bedingte APC-Resistenz

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sucht gezielt nach erblichen oder erworbenen Gerinnungsrisiken, wenn das Ergebnis Beratung, Therapiedauer oder Familienabklärung tatsächlich verändern kann. Die Abklärung umfasst gezielte Thrombophiliediagnostik: natürliche Inhibitoren und bedingte APC-Resistenz.

Wann ist sie anwendbar?

Bei ausgewählter Thrombosekonstellation statt unselektiertem Screening; Akutereignis und Antikoagulanzien können funktionelle Tests verfälschen, genetische Tests benötigen informierte Einordnung. Erforderliche Kernleistung: Gezielte Thrombophiliediagnostik: natürliche Inhibitoren und bedingte APC-Resistenz; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 250KernpositionBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen.
GOÄ-Nr. 3930Bedingt / alternativAntithrombin III, chromogenes Substrat. Antithrombin-Aktivität mit chromogenem Substrat nur bei begründeter Fragestellung; nicht automatisch Antigenbestimmung dazu.
GOÄ-Nr. 3951Bedingt / alternativProtein C-Aktivität. Protein-C-Aktivität gezielt; Einfluss von VKA, akuter Thrombose und weiteren Störfaktoren beachten.
GOÄ-Nr. 3953Bedingt / alternativProtein S-Aktivität. Protein-S-Aktivität gezielt; Antikoagulanzien, Schwangerschaft und andere erworbene Einflüsse berücksichtigen.
GOÄ-Nr. 3952Bedingt / alternativProtein C-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -. Protein-C-Antigen zur gesonderten Typisierung eines auffälligen Aktivitätsbefunds, nicht routinemäßig zusätzlich.
GOÄ-Nr. 3954Bedingt / alternativProtein S-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -. Protein-S-Antigen zur gesonderten Typisierung; tatsächlich bestimmte Fraktion dokumentieren, kein pauschaler doppelter Ansatz.
GOÄ-Nr. A3939Bedingt / alternativFunktionelle APC-Resistenzbestimmung, dokumentierte Analogvariante. Nur bei gezielter klinischer Fragestellung und tatsächlich erbrachtem funktionellem Test. Bioscientia nennt hierfür die Vergleichsnummer 3939; keine allgemein verbindliche Analogempfehlung. Messungen mit/ohne APC und daraus berechnete Ratio bilden einen Test; keine doppelte Berechnung der Teststufen. Keine Verwechslung mit der Protein-C-Aktivität nach 3951 oder dem genetischen F5-Nachweis. Antikoagulation und Präanalytik berücksichtigen. Individuelle Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ prüfen; Rechnung nach § 12 Abs. 4 mit tatsächlicher Leistung, dem Hinweis „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der Vergleichsleistung: 3939 – Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ A3939

Bedingte oder alternative Position

Analog bewertet zu: 3939

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen..

GOÄ-Nummer 3930: Antithrombin III, chromogenes Substrat; Antithrombin-Aktivität mit chromogenem Substrat nur bei begründeter Fragestellung; nicht automatisch Antigenbestimmung dazu..

GOÄ-Nummer 3951: Protein C-Aktivität; Protein-C-Aktivität gezielt; Einfluss von VKA, akuter Thrombose und weiteren Störfaktoren beachten..

GOÄ-Nummer 3953: Protein S-Aktivität; Protein-S-Aktivität gezielt; Antikoagulanzien, Schwangerschaft und andere erworbene Einflüsse berücksichtigen..

GOÄ-Nummer 3952: Protein C-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -; Protein-C-Antigen zur gesonderten Typisierung eines auffälligen Aktivitätsbefunds, nicht routinemäßig zusätzlich..

GOÄ-Nummer 3954: Protein S-Konzentration, Ligandenassay - einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -; Protein-S-Antigen zur gesonderten Typisierung; tatsächlich bestimmte Fraktion dokumentieren, kein pauschaler doppelter Ansatz..

GOÄ-Nummer A3939: Funktionelle APC-Resistenzbestimmung, dokumentierte Analogvariante; Nur bei gezielter klinischer Fragestellung und tatsächlich erbrachtem funktionellem Test. Bioscientia nennt hierfür die Vergleichsnummer 3939; keine allgemein verbindliche Analogempfehlung. Messungen mit/ohne APC und daraus berechnete Ratio bilden einen Test; keine doppelte Berechnung der Teststufen. Keine Verwechslung mit der Protein-C-Aktivität nach 3951 oder dem genetischen F5-Nachweis. Antikoagulation und Präanalytik berücksichtigen. Individuelle Gleichwertigkeit nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gemäß § 6 Abs. 2 GOÄ prüfen; Rechnung nach § 12 Abs. 4 mit tatsächlicher Leistung, dem Hinweis „entsprechend“ sowie Nummer und Bezeichnung der Vergleichsleistung: 3939 – Gerinnungsfaktor (II, V, VIII, IX, X), je Faktor.; Erforderlicher Rechnungstext: Funktionelle APC-Resistenzbestimmung, dokumentierte Analogvariante.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.