Blutlabor bei klinisch relevanter Wundinfektion
Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Erfasst systemische Entzündungsreaktion bei klinisch relevanter Wundinfektion und ergänzt die lokale Erregerdiagnostik zur Schweregradeinschätzung. Die Labordiagnostik umfasst blutbild und Blutbildbestandteile und C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls.
Wann ist sie anwendbar?
Bei lokalen Infektionszeichen mit Ausbreitung, Fieber, verzögerter Heilung oder besonderem Risiko; Blutlabor ersetzt weder Wundbefund noch gezielte Materialgewinnung. Erforderliche Kernleistungen: Blutbild und Blutbildbestandteile und C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 250 | Kernposition | Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen. |
| GOÄ-Nr. 3550 | Kernposition | Blutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen. |
| GOÄ-Nr. 3551 | Bedingt / alternativ | Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550. Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild. |
| GOÄ-Nr. 3741 | Kernposition | C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden. CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe. |
| GOÄ-Nr. 3585.H1 | Bedingt / alternativ | Kreatinin. Tatsächlich bestimmte Kreatininkonzentration bei eigener Nierenfunktions-/Arzneimittelfragestellung; berechnete eGFR nicht zusätzlich berechnen. H1-Höchstwert beachten. |
| GOÄ-Nr. 3595.H1 | Bedingt / alternativ | Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT). Tatsächliche GPT/ALT-Bestimmung bei begründeter Leber-/Arzneimittelfragestellung; nicht automatisch bei jedem Kontrolltermin. H1-Höchstwert beachten. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen..
GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen..
GOÄ-Nummer 3551: Differenzierung der Leukozyten, elektronischzytometrisch, zytochemisch-zytometrisch oder mittels mechanisierter Mustererkennung (Bildanalyse), zusätzlich zu der Leistung nach Nummer 3550; Nur bei tatsächlich erbrachter automatisierter Leukozytendifferenzierung zusätzlich zu Nr. 3550; keine alleinige Nr. 3551 und keine automatische Ergänzung bei kleinem Blutbild..
GOÄ-Nummer 3741: C-reaktives Protein (CRP), Ligandenassay -gegebenenfalls einschließlich Doppelbestimmung und aktueller Bezugskurve -, Immundiffusion oder ähnliche Untersuchungsmethoden; CRP quantitativ mittels Ligandenassay, Immundiffusion oder vergleichbarem Verfahren; nicht zusätzlich Nr. 3524 für dieselbe Messgröße aus derselben Probe..
GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Tatsächlich bestimmte Kreatininkonzentration bei eigener Nierenfunktions-/Arzneimittelfragestellung; berechnete eGFR nicht zusätzlich berechnen. H1-Höchstwert beachten..
GOÄ-Nummer 3595.H1: Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT); Tatsächliche GPT/ALT-Bestimmung bei begründeter Leber-/Arzneimittelfragestellung; nicht automatisch bei jedem Kontrolltermin. H1-Höchstwert beachten..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
