Systemische Differenzialdiagnostik bei ungeklärter Beinschwellung

Abrechnungshinweise für Phlebologie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Unterscheidet bei Beinschwellung venöse, lymphatische, kardiale, renale, hepatische, medikamentöse und lokale Ursachen statt vorschnell eine Varikosis anzunehmen. Die Abklärung umfasst untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus.

Wann ist sie anwendbar?

Bei neuer, asymmetrischer oder persistierender Schwellung; akute Thrombose, Infektion und kardiorespiratorische Dekompensation sind entsprechend Dringlichkeit auszuschließen. Erforderliche Kernleistung: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 8KernpositionUntersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation. Vollständiger Ganzkörperstatus: Haut, sichtbare Schleimhäute, Brust- und Bauchorgane, Stütz- und Bewegungsorgane sowie orientierende neurologische Untersuchung. Nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines Organs. Eigenständige diagnostische Sonographie: erstes indiziert untersuchtes Gefäßgebiet oder Abdominalorgan. Mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; tatsächliche Region und Seite in der Rechnung benennen. Reine Katheter-/Nadelführung, Zugangsmarkierung oder kurze technische Kontrolle genügt nicht.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ. Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment.
GOÄ-Nr. 401Bedingt / alternativZuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -. Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter sonographischer Grundleistung dieser Sitzung.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -. Nur bei zusätzlicher tatsächlich durchgeführter Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation, einmal je Sitzung und Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Eigenständig dokumentierte Spektralanalyse innerhalb der Gefäßsonographie; nicht bloße Farbdarstellung.
GOÄ-Nr. 250Bedingt / alternativBlutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene. Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen.
GOÄ-Nr. 3550Bedingt / alternativBlutbild und Blutbildbestandteile. Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen.
GOÄ-Nr. 3585.H1Bedingt / alternativKreatinin. Tatsächlich bestimmte Kreatininkonzentration bei eigener Nierenfunktions-/Arzneimittelfragestellung; berechnete eGFR nicht zusätzlich berechnen. H1-Höchstwert beachten.
GOÄ-Nr. 3570.H1Bedingt / alternativAlbumin, photometrisch. Albumin nur bei entsprechender Ödem-/Proteinverlustfragestellung.
GOÄ-Nr. 3595.H1Bedingt / alternativGlutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT). Tatsächliche GPT/ALT-Bestimmung bei begründeter Leber-/Arzneimittelfragestellung; nicht automatisch bei jedem Kontrolltermin. H1-Höchstwert beachten.
GOÄ-Nr. 3652Bedingt / alternativStreifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung. Tatsächlich durchgeführter Urinreagenzträgertest außerhalb M I bei konkreter Urin-/Nierenfragestellung; einmal je Untersuchung, nicht je Testfeld und nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Test.
GOÄ-Nr. 3760Bedingt / alternativProtein im Urin, photometrisch. Quantitative Proteinbestimmung im Urin nur bei konkreter renaler Fragestellung; ein Teststreifen allein erfüllt diese Leistung nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 401

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1
GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Hinterlegter Faktor: 1

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 8: Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation; Vollständiger Ganzkörperstatus: Haut, sichtbare Schleimhäute, Brust- und Bauchorgane, Stütz- und Bewegungsorgane sowie orientierende neurologische Untersuchung. Nicht neben Nr. 5, 6, 7 oder 800..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung. Eine einfache Befundmitteilung, OP-Dokumentation, standardisierter Laborbefund oder reine Überweisung genügt nicht..

GOÄ-Nummer 410: Ultraschalluntersuchung eines Organs; Eigenständige diagnostische Sonographie: erstes indiziert untersuchtes Gefäßgebiet oder Abdominalorgan. Mindestens zwei Ebenen mit Bilddokumentation; tatsächliche Region und Seite in der Rechnung benennen. Reine Katheter-/Nadelführung, Zugangsmarkierung oder kurze technische Kontrolle genügt nicht..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 1; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 2; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 420: Ultraschalluntersuchung von bis zu drei weiteren Organen im Anschluß an eine der Leistungen nach den Nummern 410 bis 418, je Organ; Weitere vollständig untersuchte, anatomisch eigenständige Gefäßregion bzw. weiteres Organ 3; genaue Bezeichnung und Seite dokumentieren. Nur zusätzlich zu Nr. 410; insgesamt höchstens dreimal Nr. 420 je Sitzung, nicht je Vene, Klappe oder beliebigem Gefäßsegment..

GOÄ-Nummer 401: Zuschlag zu den sonographischen Leistungen nach den Nummern 410 bis 418 bei zusätzlicher Anwendung des Duplex-Verfahrens -gegebenenfalls einschließlich Farbkodierung -; Nur bei zusätzlichem, dokumentiertem Duplex-Verfahren, gegebenenfalls mit Farbkodierung; nicht allein für B-Bild oder bloßes Einschalten einer Farboption ohne entsprechende Untersuchung. Einmal je Sitzung, Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 406, 422–424, 644, 645, 649 oder 1754. Nur zusammen mit tatsächlich erbrachter sonographischer Grundleistung dieser Sitzung..

GOÄ-Nummer 404: Zuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse - einschließlich graphischer oder Bilddokumentation -; Nur bei zusätzlicher tatsächlich durchgeführter Frequenzspektrumanalyse einschließlich graphischer oder Bilddokumentation, einmal je Sitzung und Faktor 1,0. Nicht neben Nr. 422, 423, 644, 645, 649 oder 1754. Eigenständig dokumentierte Spektralanalyse innerhalb der Gefäßsonographie; nicht bloße Farbdarstellung..

GOÄ-Nummer 250: Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter aus der Vene; Tatsächlich als selbständige Leistung erbrachte venöse Blutentnahme mittels Spritze, Kanüle oder Katheter; ein bereits liegender Zugang ist kein genereller GOÄ-Ausschluss. Nicht allein für die Anlage eines Zugangs und nicht für einen bereits in einer anderen Leistung enthaltenen Entnahmeschritt. Einmal je tatsächlicher Entnahme, nicht je Probenröhrchen. Präanalytische Eignung des Entnahmewegs gesondert beachten, insbesondere Kontamination durch Heparin oder Infusionslösung. Analysen nur als eigene Leistungen nach § 4 GOÄ; reine Fremdlaboreinsendung berechtigt nicht zur eigenen Abrechnung der Analysen..

GOÄ-Nummer 3550: Blutbild und Blutbildbestandteile; Blutbild aus dem bezeichneten Probenmaterial, einschließlich tatsächlich bestimmter Thrombozyten. Nur einmal je Probenmaterial; enthaltene Blutbildbestandteile nicht nochmals einzeln berechnen..

GOÄ-Nummer 3585.H1: Kreatinin; Tatsächlich bestimmte Kreatininkonzentration bei eigener Nierenfunktions-/Arzneimittelfragestellung; berechnete eGFR nicht zusätzlich berechnen. H1-Höchstwert beachten..

GOÄ-Nummer 3570.H1: Albumin, photometrisch; Albumin nur bei entsprechender Ödem-/Proteinverlustfragestellung..

GOÄ-Nummer 3595.H1: Glutamatpyruvattransaminase (GPT, Alaninaminotransferase, ALAT, ALT); Tatsächliche GPT/ALT-Bestimmung bei begründeter Leber-/Arzneimittelfragestellung; nicht automatisch bei jedem Kontrolltermin. H1-Höchstwert beachten..

GOÄ-Nummer 3652: Streifentest im Urin, auch bei Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers, je Untersuchung; Tatsächlich durchgeführter Urinreagenzträgertest außerhalb M I bei konkreter Urin-/Nierenfragestellung; einmal je Untersuchung, nicht je Testfeld und nicht zusätzlich Nr. 3511 für denselben Test..

GOÄ-Nummer 3760: Protein im Urin, photometrisch; Quantitative Proteinbestimmung im Urin nur bei konkreter renaler Fragestellung; ein Teststreifen allein erfüllt diese Leistung nicht..

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Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.