Welche GOÄ-Ziffern sind für „Pterygium – operative Entfernung“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Augenheilkunde für das Thema „Pterygium – operative Entfernung“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Pterygium – operative Entfernung“ in Betracht?
Für „Pterygium – operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1321 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1322 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Pterygium – operative Entfernung“ stehen Pterygium, Flügelfell. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere untersuchtes Auge, Ein- oder Beidseitigkeit, Messverfahren, operative Teilschritte und gegenseitige Leistungsausschlüsse maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1321 | Kernposition | Typische einfache Flügelfelloperation; bei lamellierender Keratoplastik stattdessen Nr. 1322. |
| GOÄ-Nr. 1322 | Bedingt / alternativ | Nur bei zusätzlicher lamellierender Keratoplastik; Alternative zur einfachen Nr. 1321. |
| GOÄ-Nr. 1252 | Bedingt / alternativ | Nur bei tatsächlicher fotografischer Verlaufskontrolle im Spaltlampenbereich; keine Routineposition. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Pterygium – operative Entfernung“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Kernposition der Kombination
Typische einfache Flügelfelloperation; bei lamellierender Keratoplastik stattdessen Nr. 1322.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei zusätzlicher lamellierender Keratoplastik; Alternative zur einfachen Nr. 1321.
Bedingte oder alternative Position
Nur bei tatsächlicher fotografischer Verlaufskontrolle im Spaltlampenbereich; keine Routineposition.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Pterygium – operative Entfernung“?
Besondere Dokumentationsvorgaben
Erforderliche Auswahlpositionen
Wie grenzt sich „Pterygium – operative Entfernung“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pterygium – operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ sowie „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Pterygium – operative Entfernung“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: Pterygium, Flügelfell
Auge beziehungsweise Seite, Mess- oder Operationstechnik, Befund und Umfang jedes selbständigen Teilschritts
GOÄ-Nr. 1321: Typische einfache Flügelfelloperation; bei lamellierender Keratoplastik stattdessen Nr. 1322.
Größe und Progression
Hornhautbeteiligung
gewählte Operationstechnik
Behandlungstag, eigenständige Leistungsschritte und die Zuordnung jeder Position zur tatsächlichen Dokumentation
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Pterygium – operative Entfernung“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Pterygium – operative Entfernung“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1321 (Typische einfache Flügelfelloperation; bei lamellierender Keratoplastik stattdessen Nr. 1322). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1322 gilt zusätzlich: Nur bei zusätzlicher lamellierender Keratoplastik; Alternative zur einfachen Nr. 1321.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Pterygium – operative Entfernung“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ein- und beidseitige Leistungen sowie alternative ophthalmologische Verfahren dürfen nicht ohne Prüfung der jeweiligen Leistungslegende addiert werden.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1322 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Nur bei zusätzlicher lamellierender Keratoplastik; Alternative zur einfachen Nr. 1321.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Pterygium – operative Entfernung“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Augenheilkunde-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nichtmagnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung
Dazu gehören:
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Operative Entfernung des Augapfels – Enukleation mit Implantat/Plombe
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
Passende GOÄ-Ziffern direkt aus Ihrer Dokumentation finden
Testen Sie die kostenlose GOÄ-KI und erhalten Sie einen nachvollziehbaren Rechnungsvorschlag.
Augenheilkunde: GOÄ-Leistungen nachvollziehbar dokumentieren und abrechnen
oder
Kostenlos testenFür „Pterygium – operative Entfernung“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1321 als Kernposition. GOÄ-Nr. 1322 und GOÄ-Nr. 1252 kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1321. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Pterygium – operative Entfernung“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Lidtumor oder Bindehauttumor – operative Entfernung“ sowie „Magnetischer intraokularer Fremdkörper – Lokalisation und operative Entfernung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
