Rezidivierende Harnwegsinfektionen – erweiterte Abklärung

Urologie · Infektiologie

FachgruppeUrologie
ThemenbereichInfektiologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 4605 und GOÄ-Nr. 420
GOÄ-Abrechnung für Rezidivierende Harnwegsinfektionen – erweiterte Abklärung

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Sichert beziehungsweise differenziert eine Infektion der Harnwege und liefert bei Bedarf Erreger- und Resistenzinformation für die gezielte Behandlung. Die Abklärung umfasst urinteststreifen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs.

Wann ist sie anwendbar?

Bei typischen Beschwerden, Fieber/Flankenschmerz, komplizierender Konstellation, Rezidiv oder unklarem beziehungsweise therapieresistentem Verlauf. Erforderliche Kernleistungen: Urinteststreifen und Ultraschalluntersuchung des betreffenden Organs; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein. Grenze: Harnblase oder Niere; Organ angeben.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung
GOÄ-Nr. 5KernpositionSymptombezogene Untersuchung
GOÄ-Nr. 3511KernpositionUrinteststreifen
GOÄ-Nr. 4605Bedingt / alternativSemiquantitative Keimzahlbestimmung im Urin mittels Eintauchobjektträgerkultur. Nur bei eigener Durchführung.
GOÄ-Nr. 410KernpositionUltraschalluntersuchung eines Organs. Harnblase oder Niere; Organ angeben.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativUltraschalluntersuchung eines weiteren Organs. Je weiteres Organ, höchstens dreimal.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Erforderlicher Zusammenhang: 410

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Akute Pyelonephritis – urologische Akutdiagnostik“ sowie „Akutes Skrotum – Epididymitis/Orchitis und Ausschluss einer Hodentorsion“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Organ, Seite, Indikation, Zugangsweg, Untersuchungs- oder Operationstechnik, Befund und Proben beziehungsweise Implantate

GOÄ-Nr. 5: Symptombezogene Untersuchung

GOÄ-Nr. 3511: Urinteststreifen

GOÄ-Nr. 410: Harnblase oder Niere; Organ angeben.

Rezidivhäufigkeit

Urinmikroskopie/Kultur

Nieren- und Blasenbefund

Restharn

Risikofaktoren

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Beratung

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.