Neuromuskuläre Abklärung mit bedingter Elektromyographie und sensibler …

Abrechnungshinweise für Rheumatologie

AbrechnungsfallNeuromuskuläre Abklärung mit bedingter Elektromyographie und sensibler Elektroneurographie
FachgruppeRheumatologie
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 838, GOÄ-Nr. 829 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Neuromuskuläre Abklärung mit bedingter Elektromyographie und sensibler Elektroneurographie

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Lokalisiert eine neuromuskuläre Funktionsstörung elektrophysiologisch und unterscheidet Neuropathie, Myopathie und fokale Nervenläsion. Die Abklärung umfasst sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden und eingehende neurologische Untersuchung.

Wann ist sie anwendbar?

Bei objektivierbarer Schwäche, Sensibilitätsstörung oder Reflexauffälligkeit; untersuchte Nerven und Muskeln richten sich hypothesengeleitet nach dem klinischen Befund. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden und eingehende neurologische Untersuchung.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionBeratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen.
GOÄ-Nr. 800KernpositionEingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -. Nur bei eigenständig indizierter, tatsächlich eingehender neurologischer Untersuchung, etwa bei Neuropathieverdacht. Orientierende Reflexprüfung nach Nr. 7 ist bereits enthalten; nicht neben Nr. 8.
GOÄ-Nr. 838Bedingt / alternativElektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln. Nur bei tatsächlich durchgeführter eigenständiger Elektromyographie zur Abklärung einer peripheren Nerven-/Muskelfunktionsstörung. Nicht zusätzlich zu Nr. 839 für dieselbe EMG; kein automatischer Mehrfachansatz je Muskel oder Messstelle.
GOÄ-Nr. 829Bedingt / alternativSensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -. Nur bei gesondert indizierter und tatsächlich erbrachter sensibler Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden. Nicht für alleinige motorische Nervenleitung, nicht je einzelner Messstelle oder Nerv pauschal vervielfachen; keine zusätzliche Abrechnung bereits von der Zielleistung erfasster Messungen.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..

GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen..

GOÄ-Nummer 800: Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -; Nur bei eigenständig indizierter, tatsächlich eingehender neurologischer Untersuchung, etwa bei Neuropathieverdacht. Orientierende Reflexprüfung nach Nr. 7 ist bereits enthalten; nicht neben Nr. 8..

GOÄ-Nummer 838: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln; Nur bei tatsächlich durchgeführter eigenständiger Elektromyographie zur Abklärung einer peripheren Nerven-/Muskelfunktionsstörung. Nicht zusätzlich zu Nr. 839 für dieselbe EMG; kein automatischer Mehrfachansatz je Muskel oder Messstelle..

GOÄ-Nummer 829: Sensible Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden - gegebenenfalls einschließlich Bestimmung der Rheobase und der Chronaxie -; Nur bei gesondert indizierter und tatsächlich erbrachter sensibler Elektroneurographie mit Oberflächenelektroden. Nicht für alleinige motorische Nervenleitung, nicht je einzelner Messstelle oder Nerv pauschal vervielfachen; keine zusätzliche Abrechnung bereits von der Zielleistung erfasster Messungen..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht..

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.