Neuromuskuläre Abklärung mit EMG einschließlich Nervenleitungsgeschwindigkeit
Abrechnungshinweise für Rheumatologie

Zweck und Anwendbarkeit
Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?
Lokalisiert eine neuromuskuläre Funktionsstörung elektrophysiologisch und unterscheidet Neuropathie, Myopathie und fokale Nervenläsion. Die Abklärung umfasst neuromuskuläre Abklärung mit EMG einschließlich Nervenleitungsgeschwindigkeit.
Wann ist sie anwendbar?
Bei objektivierbarer Schwäche, Sensibilitätsstörung oder Reflexauffälligkeit; untersuchte Nerven und Muskeln richten sich hypothesengeleitet nach dem klinischen Befund. Erforderliche Kernleistungen: Neuromuskuläre Abklärung mit EMG einschließlich Nervenleitungsgeschwindigkeit; sie müssen tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.
GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Kernposition | Beratung - auch mittels Fernsprecher -. Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34. |
| GOÄ-Nr. 7 | Kernposition | Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -. Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen. |
| GOÄ-Nr. 800 | Kernposition | Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -. Nur bei eigenständig indizierter, tatsächlich eingehender neurologischer Untersuchung, etwa bei Neuropathieverdacht. Orientierende Reflexprüfung nach Nr. 7 ist bereits enthalten; nicht neben Nr. 8. |
| GOÄ-Nr. 839 | Kernposition | Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit. Elektromyographie UND Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit müssen tatsächlich erbracht sein. Nicht für isolierte motorische Neurographie ohne EMG. Keine Nr. 838 zusätzlich für die enthaltene EMG; nicht pauschal je untersuchtem Nerv vervielfachen. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie). Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Dokumentation für diesen Abrechnungsfall
GOÄ-Nummer 1: Beratung - auch mittels Fernsprecher -; Nur bei tatsächlich erbrachter ärztlicher Beratung. Nr. 1 und/oder Nr. 5 neben Leistungen der Abschnitte C bis O im Behandlungsfall nur einmal; nicht neben Nr. 3 oder 34..
GOÄ-Nummer 7: Vollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme: das gesamte Hautorgan, die Stütz- und Bewegungsorgane, alle Brustorgane, alle Bauchorgane, der gesamte weibliche Genitaltrakt (gegebenenfalls einschließlich Nieren und ableitende Harnwege) - gegebenenfalls einschließlich Dokumentation -; Vollständige Untersuchung mindestens eines in Nr. 7 genannten Organsystems. Für Stütz- und Bewegungsorgane: Inspektion, Palpation, orientierende Funktionsprüfung der Gelenke und Wirbelsäule einschließlich Reflexprüfung. Ein einzelnes schmerzhaftes Gelenk genügt nicht. Nicht neben Nr. 5, 6 oder 8; nicht je Organsystem vervielfachen..
GOÄ-Nummer 800: Eingehende neurologische Untersuchung - gegebenenfalls einschließlich der Untersuchung des Augenhintergrundes -; Nur bei eigenständig indizierter, tatsächlich eingehender neurologischer Untersuchung, etwa bei Neuropathieverdacht. Orientierende Reflexprüfung nach Nr. 7 ist bereits enthalten; nicht neben Nr. 8..
GOÄ-Nummer 839: Elektromyographische Untersuchung zur Feststellung peripherer Funktionsstörungen der Nerven und Muskeln mit Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit; Elektromyographie UND Untersuchung der Nervenleitungsgeschwindigkeit müssen tatsächlich erbracht sein. Nicht für isolierte motorische Neurographie ohne EMG. Keine Nr. 838 zusätzlich für die enthaltene EMG; nicht pauschal je untersuchtem Nerv vervielfachen..
GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie); Nur wenn ein eigenständiger ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung erstellt wurde. Einfache Befundmitteilung, standardisierter Laborbefund, Rezept, Therapiebogen oder bloße Überweisung genügen nicht..
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Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
