Welche GOÄ-Ziffern sind für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ in Betracht?

Für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ stehen thorakales Aortenaneurysma, Aortenwurzel, Aorta ascendens, Aortendilatation, CT. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1KernpositionEigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.
GOÄ-Nr. 7KernpositionVollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.
GOÄ-Nr. 651KernpositionEigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.Frequenzspektrumanalyse bezogen auf 410/420; Ausschlüsse beachten.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 410Bedingt / alternativGezielte Sonographie der Aorta thoracalis beziehungsweise eines weiteren benannten Gefäßes/Organs.
GOÄ-Nr. 420Bedingt / alternativWeitere benannte Gefäße/Organe.
GOÄ-Nr. 5371Bedingt / alternativCT des Thorax tatsächlich durchgeführt.
GOÄ-Nr. 5376Bedingt / alternativZusätzliche CT-Serie.
GOÄ-Nr. 5377Bedingt / alternativComputergestützte Analyse/3D-Rekonstruktion.
GOÄ-Nr. 346Bedingt / alternativIntravenöse Kontrastmitteleinbringung.
GOÄ-Nr. 347Bedingt / alternativWeitere Kontrastmitteleinbringung nur bei erfüllter Leistungslegende.
GOÄ-Nr. 60Bedingt / alternativTatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Kernposition der Kombination

Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ 7

Kernposition der Kombination

Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ 651

Kernposition der Kombination

Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.Frequenzspektrumanalyse bezogen auf 410/420; Ausschlüsse beachten.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Untersuchung mit cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 410

Bedingte oder alternative Position

Gezielte Sonographie der Aorta thoracalis beziehungsweise eines weiteren benannten Gefäßes/Organs.

GOÄ 420

Bedingte oder alternative Position

Weitere benannte Gefäße/Organe.

Wiederholung:
Max: 3
GOÄ 5371

Bedingte oder alternative Position

CT des Thorax tatsächlich durchgeführt.

GOÄ 5376

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche CT-Serie.

GOÄ 5377

Bedingte oder alternative Position

Computergestützte Analyse/3D-Rekonstruktion.

GOÄ 346

Bedingte oder alternative Position

Intravenöse Kontrastmitteleinbringung.

GOÄ 347

Bedingte oder alternative Position

Weitere Kontrastmitteleinbringung nur bei erfüllter Leistungslegende.

GOÄ 60

Bedingte oder alternative Position

Tatsächliche konsiliarische Erörterung mit einem anderen liquidationsberechtigten Arzt, auch telefonisch; Inhalt und Gesprächspartner dokumentieren.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur bei eigenständigem ausführlichem Krankheits- oder Befundbericht mit Anamnese, Befunden und epikritischer Bewertung; ein technischer Kurzbefund genügt nicht.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“?

Besondere Dokumentationsvorgaben

Aortenabschnitt und maximale Durchmesser
Aortenklappe und LV-Funktion
Vergleich mit Voruntersuchungen
CT-Protokoll und Kontrastmittel
Wachstumsrate
Interventionsschwelle und Konsil

Wie grenzt sich „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perikarditis oder Perikarderguss – umfassende Verlaufskontrolle“ sowie „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: thorakales Aortenaneurysma, Aortenwurzel, Aorta ascendens, Aortendilatation

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 1: Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich.

GOÄ-Nr. 7: Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System.

GOÄ-Nr. 651: Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung.

Aortenabschnitt und maximale Durchmesser

Aortenklappe und LV-Funktion

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 1 (Eigenständige Beratung, auch telefonisch möglich); GOÄ-Nr. 7 (Vollständige Untersuchung eines erweiterten Organsystems, hier Thorax/Herz-Kreislauf-System); GOÄ-Nr. 651 (Eigenständiges Ruhe-EKG mit mindestens neun Ableitungen, vollständiger Dokumentation und ärztlicher Auswertung); GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 404 gilt zusätzlich: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.,Frequenzspektrumanalyse bezogen auf 410/420; Ausschlüsse beachten.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 404 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit grafischer oder Bilddokumentation.,Frequenzspektrumanalyse bezogen auf 410/420; Ausschlüsse beachten.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ führt die Kette GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 404, GOÄ-Nr. 405, GOÄ-Nr. 406, GOÄ-Nr. 410 und GOÄ-Nr. 420 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651 und GOÄ-Nr. 424. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Thorakales Aortenaneurysma – Echo-, Sonographie- und CT-Verlaufskontrolle“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Perikarditis oder Perikarderguss – umfassende Verlaufskontrolle“ sowie „Mitralklappeninsuffizienz – quantitative Echo- und Funktionsanalyse“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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