Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen

Radiologie · Interventionelle Radiologie – Hepatobiliär

FachgruppeRadiologie
ThemenbereichInterventionelle Radiologie – Hepatobiliär
KernpositionenGOÄ-Nr. 5361
Nur bei ZusatzleistungGOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 5 und GOÄ-Nr. 75
GOÄ-Abrechnung für Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Gallen- und Pankreaswege beziehungsweise Organveränderungen dar und unterstützt die Erkennung oder Behandlung von Abflussstörung, Stein, Entzündung oder Raumforderung. Die Behandlung umfasst transhepatische Drainage beziehungsweise Dilatation von Gallengängen.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Cholestase, Ikterus, typischem Schmerz, Pankreatitis, suspekter Bildgebung oder konkretem endoskopischem beziehungsweise interventionellem Behandlungsbedarf. Erforderliche Kernleistung: Transhepatische Drainage beziehungsweise Dilatation von Gallengängen; sie muss tatsächlich erbracht und dokumentiert sein.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 5361KernpositionTranshepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen. Nrn. 370, 5170 und 5295 für denselben Leistungsinhalt nicht zusätzlich ansetzen.
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 5Bedingt / alternativSymptombezogene Untersuchung. Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativAusführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht. Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

GOÄ-Nummer 5361: Transhepatische Drainage und/oder Dilatation von Gallengängen einschließlich Kontrastmitteleinbringung(en) und cholangiographischer Kontrollen; Nrn. 370, 5170 und 5295 für denselben Leistungsinhalt nicht zusätzlich ansetzen..

GOÄ-Nummer 1: Beratung – auch mittels Fernsprecher; Nur bei eigenständiger medizinischer Beratung, die über die bloße Überprüfung von Indikation und Untersuchungsumfang hinausgeht; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 5: Symptombezogene Untersuchung; Nur bei eigenständiger medizinischer Indikation und tatsächlich erbrachter symptombezogener Untersuchung; nicht allein für die routinemäßige radiologische Indikations-/Umfangsprüfung; neben Leistungen der Abschnitte C–O im Behandlungsfall nur einmal..

GOÄ-Nummer 75: Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht; Nur bei vollständiger Erfüllung der Leistungslegende mit relevanten anamnestischen Angaben und epikritischer Bewertung; der einfache radiologische Befundbericht ist bereits mit der Bildgebungsleistung abgegolten..

Zugangsweg

Drainage/Dilatation

Stenose/Verschluss

Kontrastkontrollen

Katheterlage

Komplikationen

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.