Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse

Kardiologie · Klappen- und strukturelle Herzerkrankungen

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402
PrüfungManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse

Zweck und Anwendbarkeit

Wofür ist diese Ziffernkette gedacht?

Stellt Herzklappen, Vorhöfe, Aorta und intrakardiale Strukturen aus ösophagusnaher Position hochauflösend dar, wenn die transthorakale Untersuchung eine entscheidende Frage nicht beantwortet. Die Bildgebung umfasst transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse.

Wann ist sie anwendbar?

Bei Endokarditis-, Thrombus-, Klappen-, Aorten- oder periinterventioneller Fragestellung mit erwartbarer Konsequenz; Sedierung, Schluckweg und Kontraindikationen der Sondenpassage sind zu prüfen. Bei Varianten gilt: Nur tatsächlich erbrachte und dokumentierte Kernleistungen ansetzen: Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse.

GOÄ-Ziffern und Voraussetzungen

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativBeratung – auch mittels Fernsprecher. Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativVollständige körperliche Untersuchung mindestens eines der folgenden Organsysteme. Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativElektrokardiographische Untersuchung in Ruhe – auch gegebenenfalls nach Belastung – mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen). Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG; nicht lediglich die im Echo eingeblendete Kontrollkurve.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale doppler-echokardiographische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschließlich der Leistung nach Nummer 423 – (Duplex-Verfahren). Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 402KernpositionZuschlag zu den sonographischen Leistungen bei transösophagealer Untersuchung. Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZuschlag zu doppler-sonographischen Leistungen bei zusätzlicher Frequenzspektrumanalyse – einschließlich graphischer oder Bilddokumentation. Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit Dokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZuschlag zu den Leistungen nach Nummer 415 oder 424 – bei zusätzlicher Untersuchung mit cw-Doppler. Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZuschlag zu der Leistung nach Nummer 424 – bei zusätzlicher Farbkodierung. Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativInjektion, intravenös. Eigenständige intravenöse Injektion, etwa bei tatsächlich durchgeführter Kontrast-/Bubble-Applikation; Präparat und Dosis dokumentieren.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativOxymetrische Untersuchung(en) (Bestimmung der prozentualen Sauerstoffsättigung im Blut) – gegebenenfalls einschließlich Bestimmung(en) nach Belastung. Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter Indikation/Überwachung; nicht automatisch.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativUmfassender Bericht mit Anamnese, Befunden, Beurteilung und ggf. Therapie. Nur eigenständiger ausführlicher Bericht, nicht der routinemäßige TEE-Befund.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Weitere Angaben zu den Positionen

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Höchstzahl pro Sitzung: 1

Kombinationsregeln und Alternativen

Hinweise zur Kombination

Nr. 424 umfasst Nrn. 422 und 423.
Das im Echo eingeblendete Kontroll-EKG ist nicht zusätzlich als Nr. 651 berechnungsfähig.
Sedierungs-/Überwachungsleistungen nur bei eigenständiger vollständiger Leistung und entsprechender Dokumentation ergänzen.

Abgrenzung zu ähnlichen Abrechnungsfällen

Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Dokumentation für diesen Abrechnungsfall

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ-Nr. 402: Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.

Indikation und Aufklärung

Sondenweg und Untersuchungsumfang

Bilddokumentation und Messwerte

Doppler-/Farb-/Spektralbefunde

Komplikationen und Nachbeobachtung

Typische Fehler in diesem Abrechnungsfall

1.

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.

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Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.