Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ berechnungsfähig?

Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“.

FachgruppeKardiologie
ThemenbereichKlappen- und strukturelle Herzerkrankungen
KernpositionenGOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402
PrüfmaßstabManuelle fachliche Prüfung erforderlich
GOÄ-Abrechnung für Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ in Betracht?

Für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 405 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Bei der Abrechnung von „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ stehen TEE, transösophageale Echokardiographie, Schluckecho, Vorhofthrombus, Endokarditis, Klappenprothese. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.

PositionRolleEntscheidende Voraussetzung
GOÄ-Nr. 1Bedingt / alternativEigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.
GOÄ-Nr. 7Bedingt / alternativEigenständige vollständige klinische Untersuchung.
GOÄ-Nr. 651Bedingt / alternativEigenständiges vollständiges Ruhe-EKG; nicht lediglich die im Echo eingeblendete Kontrollkurve.
GOÄ-Nr. 424KernpositionZweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 402KernpositionZuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.
GOÄ-Nr. 404Bedingt / alternativZusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit Dokumentation.
GOÄ-Nr. 405Bedingt / alternativZusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 406Bedingt / alternativZusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
GOÄ-Nr. 253Bedingt / alternativEigenständige intravenöse Injektion, etwa bei tatsächlich durchgeführter Kontrast-/Bubble-Applikation; Präparat und Dosis dokumentieren.
GOÄ-Nr. 602Bedingt / alternativEigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter Indikation/Überwachung; nicht automatisch.
GOÄ-Nr. 75Bedingt / alternativNur eigenständiger ausführlicher Bericht, nicht der routinemäßige TEE-Befund.

Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.

Wann sind die einzelnen Positionen für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ berechnungsfähig?

Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.

GOÄ 1

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.

GOÄ 7

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.

GOÄ 651

Bedingte oder alternative Position

Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG; nicht lediglich die im Echo eingeblendete Kontrollkurve.

GOÄ 424

Kernposition der Kombination

Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ 402

Kernposition der Kombination

Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.

GOÄ 404

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit Dokumentation.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 405

Bedingte oder alternative Position

Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 406

Bedingte oder alternative Position

Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.

Höchstzahl pro Sitzung: 1
GOÄ 253

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige intravenöse Injektion, etwa bei tatsächlich durchgeführter Kontrast-/Bubble-Applikation; Präparat und Dosis dokumentieren.

GOÄ 602

Bedingte oder alternative Position

Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter Indikation/Überwachung; nicht automatisch.

GOÄ 75

Bedingte oder alternative Position

Nur eigenständiger ausführlicher Bericht, nicht der routinemäßige TEE-Befund.

Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“?

Hinweise zur Kombination

Nr. 424 umfasst Nrn. 422 und 423.
Das im Echo eingeblendete Kontroll-EKG ist nicht zusätzlich als Nr. 651 berechnungsfähig.
Sedierungs-/Überwachungsleistungen nur bei eigenständiger vollständiger Leistung und entsprechender Dokumentation ergänzen.

Besondere Dokumentationsvorgaben

Indikation und Aufklärung
Sondenweg und Untersuchungsumfang
Bilddokumentation und Messwerte
Doppler-/Farb-/Spektralbefunde
Komplikationen und Nachbeobachtung

Wie grenzt sich „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.

Was sollte für die Abrechnung von „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ dokumentiert werden?

Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: TEE, transösophageale Echokardiographie, Schluckecho, Vorhofthrombus

Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung

GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.

GOÄ-Nr. 402: Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.

Indikation und Aufklärung

Sondenweg und Untersuchungsumfang

Bilddokumentation und Messwerte

Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ aussehen?

Dokumentierter Beispielfall

Der Beispielfall dokumentiert „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 402 (Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.


Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.

Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ vermieden werden?

1.

Prüfpunkt 1

Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.


2.

Prüfpunkt 2

GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.


3.

Prüfpunkt 3

Bei „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.


4.

Prüfpunkt 4

Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.


5.

Prüfpunkt 5

Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.

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Für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 405 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.

Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.

Dieser Artikel behandelt gezielt „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.

Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Autor des Artikels

Über den Autor

Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.



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