Welche GOÄ-Ziffern sind für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ berechnungsfähig?
Praxisleitfaden zur GOÄ-Abrechnung in der Fachgruppe Kardiologie für das Thema „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“.

Welche GOÄ-Ziffern kommen für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ in Betracht?
Für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ führt die Kette GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402 als Kernpositionen. GOÄ-Nr. 1, GOÄ-Nr. 7, GOÄ-Nr. 651, GOÄ-Nr. 404 und GOÄ-Nr. 405 sowie weitere Positionen kommen nur bei zusätzlichem oder alternativem Leistungsinhalt in Betracht.
Bei der Abrechnung von „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ stehen TEE, transösophageale Echokardiographie, Schluckecho, Vorhofthrombus, Endokarditis, Klappenprothese. Für die Abrechnungsentscheidung sind insbesondere Ruhe- oder Belastungssituation, Ableitungs- und Aufzeichnungsumfang, Messdauer, Auswertung sowie alternative invasive oder nichtinvasive Verfahren maßgeblich. Der Titel der Behandlung ersetzt keinen dieser Leistungsnachweise.
| Position | Rolle | Entscheidende Voraussetzung |
|---|---|---|
| GOÄ-Nr. 1 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung. |
| GOÄ-Nr. 7 | Bedingt / alternativ | Eigenständige vollständige klinische Untersuchung. |
| GOÄ-Nr. 651 | Bedingt / alternativ | Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG; nicht lediglich die im Echo eingeblendete Kontrollkurve. |
| GOÄ-Nr. 424 | Kernposition | Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423. |
| GOÄ-Nr. 402 | Kernposition | Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse. |
| GOÄ-Nr. 404 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit Dokumentation. |
| GOÄ-Nr. 405 | Bedingt / alternativ | Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 406 | Bedingt / alternativ | Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424. |
| GOÄ-Nr. 253 | Bedingt / alternativ | Eigenständige intravenöse Injektion, etwa bei tatsächlich durchgeführter Kontrast-/Bubble-Applikation; Präparat und Dosis dokumentieren. |
| GOÄ-Nr. 602 | Bedingt / alternativ | Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter Indikation/Überwachung; nicht automatisch. |
| GOÄ-Nr. 75 | Bedingt / alternativ | Nur eigenständiger ausführlicher Bericht, nicht der routinemäßige TEE-Befund. |
Wichtig: Die Tabelle beschreibt Entscheidungspunkte, keine automatisch abrechenbare Pauschale.
Wann sind die einzelnen Positionen für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ berechnungsfähig?
Jede Position ist anhand ihres vollständigen Leistungsinhalts und der konkret hinterlegten Abhängigkeiten zu beurteilen.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige vollständige klinische Untersuchung.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständiges vollständiges Ruhe-EKG; nicht lediglich die im Echo eingeblendete Kontrollkurve.
Kernposition der Kombination
Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
Kernposition der Kombination
Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Frequenzspektrumanalyse mit Dokumentation.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzlicher cw-Doppler zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Zusätzliche Farbkodierung zu Nr. 424.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige intravenöse Injektion, etwa bei tatsächlich durchgeführter Kontrast-/Bubble-Applikation; Präparat und Dosis dokumentieren.
Bedingte oder alternative Position
Eigenständige Pulsoxymetrie bei gesonderter Indikation/Überwachung; nicht automatisch.
Bedingte oder alternative Position
Nur eigenständiger ausführlicher Bericht, nicht der routinemäßige TEE-Befund.
Welche Abrechnungspfade und Sonderregeln gelten für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“?
Hinweise zur Kombination
Besondere Dokumentationsvorgaben
Wie grenzt sich „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ von ähnlichen Abrechnungsfällen ab?
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Entscheidend ist nicht nur die Diagnose oder Behandlungsbezeichnung, sondern welcher Leistungsumfang im konkreten Fall vollständig erbracht wurde.
Was sollte für die Abrechnung von „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ dokumentiert werden?
Behandlungsanlass und konkrete fachliche Fragestellung: TEE, transösophageale Echokardiographie, Schluckecho, Vorhofthrombus
Indikation, Ruhe- oder Belastungsprotokoll, Ableitungen beziehungsweise Messdauer, Befund und ärztliche Auswertung
GOÄ-Nr. 424: Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423.
GOÄ-Nr. 402: Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter Beachtung der ausdrücklichen Ausschlüsse.
Indikation und Aufklärung
Sondenweg und Untersuchungsumfang
Bilddokumentation und Messwerte
Wie kann ein konkreter Leistungsablauf für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ aussehen?
Dokumentierter Beispielfall
Der Beispielfall dokumentiert „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“. Vollständig erbracht und getrennt dokumentiert werden GOÄ-Nr. 424 (Zweidimensionale Doppler-Echokardiographie mit Bilddokumentation; umfasst Nrn. 422 und 423); GOÄ-Nr. 402 (Zuschlag zu einer tatsächlich transösophageal erbrachten sonographischen Untersuchung; je Sitzung und unter…). Für die bedingte Position GOÄ-Nr. 1 gilt zusätzlich: Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.
Aus diesem Ablauf dürfen nur die Positionen übernommen werden, deren Voraussetzungen in der Dokumentation tatsächlich belegt sind.
Welche Abrechnungsfehler sollten für „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ vermieden werden?
1.
Prüfpunkt 1
Ruhe-, Belastungs- und Langzeitverfahren sowie ihre Auswertungen sind nur entsprechend dem tatsächlich eingesetzten Verfahren kombinierbar.
2.
Prüfpunkt 2
GOÄ-Nr. 1 wird angesetzt, obwohl die konkrete Zusatzvoraussetzung nicht belegt ist: Eigenständige Beratung außerhalb der ohnehin erforderlichen Eingriffsaufklärung.
3.
Prüfpunkt 3
Bei „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ werden Kern-, Zusatz- und Alternativpositionen nicht getrennt beurteilt.
4.
Prüfpunkt 4
Die ausdrücklich vorgesehene manuelle fachliche Prüfung wird durch eine automatische Übernahme der Kette ersetzt.
5.
Prüfpunkt 5
Die vollständige Ziffernkette wird aus dem Titel übernommen, ohne jede Position und Alternative einzeln zu prüfen.
Welche Kardiologie-Abrechnungskombinationen sind fachlich verwandt?
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation
Verwandter Artikel mit eigener Leistungsfrage
Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung
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Aortenklappenstenose – umfassende Schweregrad- und Belastungsbeurteilung
Maßgeblich bleiben die aktuelle GOÄ, der konkrete Behandlungsfall und die vollständige Leistungsdokumentation.
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Als Kernpositionen nennt die Kombination GOÄ-Nr. 424 und GOÄ-Nr. 402. Auch diese Positionen sind nur bei vollständig erbrachtem Leistungsinhalt berechnungsfähig.
Dieser Artikel behandelt gezielt „Transösophageale Echokardiographie mit vollständiger Doppleranalyse“ und nicht einen allgemeinen Sammelblock dieser Fachgruppe. Davon abzugrenzen sind „Nachsorge nach TAVI oder Klappenoperation“ sowie „Angeborener Herzfehler oder Shuntvitium – umfassende Echoabklärung“. Diese Themen besitzen einen anderen dokumentierten Leistungsumfang und deshalb jeweils eine eigene Abrechnungsseite.
Nein. Die Kette ist ein strukturiertes Abrechnungsbeispiel. Jede Position, Alternative, Wiederholung und Auslage muss anhand der tatsächlichen Leistung, Dokumentation und Ausschlussbestimmungen geprüft werden.

Über den Autor
Dieser Artikel wurde von unserem Gründer und Geschäftsführer Felix Vogel erstellt. Er beschäftigt sich täglich mit GOÄ-Prozessen, Rechnungsstellung und modernen Alternativen zur klassischen Rechnungsabtretung.
